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SkyKick Geschäftsbedingungen für Kunden
Zuletzt aktualisiert: 16. Mai 2023
Dieses Dokument ist eine deutsche Übersetzung des folgenden Originaldokuments in Englisch: https://www.skykick.com/customer-terms-conditions/ . Im Falle versehentlicher Auslassungen, Tipp- oder Übersetzungsfehler ist die englische Version des Dokuments maßgebend
Diese SkyKick Geschäftsbedingungen für Kunden (die „Geschäftsbedingungen“) gelten für jegliche und alle Bestellungen, die von einem Endkunden („Kunde“) oder einem autorisierten IT-Lösungsanbieter (ein „Partner“) im Namen eines Kunden bei SkyKick LLC oder seinem verbundenen Unternehmen („SkyKick“) entweder über einen elektronischen Marktplatz oder direkt bei/von SkyKick aufgegeben werden (die „Bestellung“). Alle Angebote und Verkäufe von Dienstleistungen und Produkten, die von SkyKick über einen Partner angeboten werden, unterliegen diesen Geschäftsbedingungen, der Bestellung und anderen schriftlichen oder elektronischen Bedingungen, die von SkyKick und dem Kunden (oder einem Partner im Namen des Kunden) unterzeichnet wurden und auf diese Geschäftsbedingungen verweisen oder gemäß diesen unterzeichnet werden (zusammen die „Vereinbarung“). Das Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung ist das Datum, an dem die entsprechende Bestellung von einem Partner im Namen des Kunden an SkyKick übermittelt und von SkyKick akzeptiert wird (das „Datum des Inkrafttretens“). SkyKick und der Kunde werden hierin manchmal einzeln als eine „Partei“ und zusammen als die „Parteien“ bezeichnet.
Durch die Nutzung oder den Erhalt der Services (unten definiert) stimmt der Kunde allen Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen zu, einschließlich der hierin dargelegten Haftungsbeschränkungen und der Bestimmungen, die SkyKicks Möglichkeit regeln, diese Geschäftsbedingungen gemäß Abschnitt 13.10 zu ändern. WENN DER KUNDE NICHT MIT ALLEN HIERIN DARGELEGTEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN IST, IST ES DEM KUNDEN NICHT GESTATTET, DIE SERVICES ZU NUTZEN. Für den Fall, dass ein Partner diese Geschäftsbedingungen und Vereinbarungen im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen im Namen des Kunden akzeptiert, ist der Kunde in gleicher Weise daran gebunden, als wären diese Geschäftsbedingungen oder eine solche Vereinbarung direkt vom Kunden unterzeichnet worden.
Präambel
A) SkyKick ist im Bereich der Bereitstellung bestimmter IT-bezogener Produkte und Dienstleistungen tätig, wie in der Dokumentation und der jeweiligen Bestellung ausführlicher beschrieben (die „Services“);
B) Der Kunde hat eine Vereinbarung mit einem Partner (die „Partnervereinbarung“) zur Beschaffung von vom Partner angebotenen Dienstleistungen abgeschlossen, die die Nutzung oder Verwaltung der Services von SkyKick (die „Partnerangebote“) umfasst; und
C) Der Kunde möchte SkyKick mit der Bereitstellung der Services zur Nutzung in Verbindung mit den Partnerangeboten beauftragen und hat den Partner ermächtigt, in Bezug auf die Aufgabe, Konfiguration und/oder Verwaltung von Bestellungen und in Bezug auf die Nutzung der Services durch den Kunden im Namen des Kunden zu handeln, und SkyKick möchte diese Services in Übereinstimmung mit und gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung bereitstellen.
DAHER vereinbaren die Parteien unter Berücksichtigung der hierin enthaltenen gegenseitigen Zusicherungen und für andere geldwerte Gegenleistungen, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit bestätigt werden, Folgendes:
Vereinbarung
1.Definitionen.Für die Zwecke dieser Vereinbarung haben (in der englischen Version) großgeschriebene Begriffe die unten oder an anderer Stelle in dieser Vereinbarung festgelegte Bedeutung:
1.1 „Anbieter“ bezeichnet einen Dienstleister, der Kundendaten, auf die SkyKick in Verbindung mit der Bereitstellung der Services zugreift, über Dienstleistungen bereitstellt, hostet und/oder speichert.
1.2 „Anbieterangebote“ bezeichnet sämtliche Dienstleistungen, die von einem Anbieter angeboten werden.
1.3 „Anbietervereinbarung“ bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem Anbieter, gemäß der der Anbieter dem Kunden die Anbieterangebote zur Verfügung stellt.
1.4 „Auftragsdaten“ bezeichnet Daten (wie Namen und Kontaktinformationen des Partners, des Kunden und/oder von Benutzern), die SkyKick vom Kunden und/oder vom Partner in Verbindung mit der Aufgabe einer Bestellung zur Verfügung gestellt werden und anderweitig von SkyKick zur Verwaltung der Bestellung benötigt werden.
1.5 „Benutzer“ bezeichnet Mitarbeiter, Auftragnehmer, Beauftragte oder Vertreter des Kunden oder andere Personen, die vom Kunden ermächtigt wurden, die Services zu nutzen oder von der Nutzung der Services zu profitieren oder die anderweitig auf die SkyKick Plattform und/oder die bereitgestellten Services zugreifen oder diese nutzen oder deren Daten von der SkyKick Plattform und/oder den Services verarbeitet oder abgerufen werden.
1.6 „Datenschutzrecht“ bezeichnet sämtliche Datenschutzgesetze und -vorschriften, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch SkyKick im Rahmen dieser Vereinbarung gelten.
1.7 „Dokumentation“ bezeichnet die Produkt- und Dienstleistungsbeschreibungen von SkyKick, Benutzeranweisungen sowie andere Dokumentationen in Verbindung mit der SkyKick Plattform, die SkyKick von Zeit zu Zeit über die SkyKick Site, direkt an den Kunden oder über den Partner zur Verfügung stellen kann.
1.8 „Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet Patente, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Handelsmarken, Geschäftsgeheimnisse, Handelsaufmachungen und andere Formen von geistigen Eigentumsrechten, die in jeder Gerichtsbarkeit anerkannt werden, einschließlich Beantragungen und Registrierungen der vorstehenden Dinge.
1.9 „Kundendaten“ bezeichnet sämtliche Informationen, E-Mails, Daten, Texte, Audioaufnahmen, Videos, Bilder oder andere Inhalte, die SkyKick in Verbindung mit der Bereitstellung von Services bereitgestellt, von SkyKick gehostet, gespeichert und/oder abgerufen werden (wie Backup, Migration und Cloud Manager), mit Ausnahme von Auftragsdaten.
1.10 „Person“ bezeichnet eine natürliche Person, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einen Verein, eine Körperschaft oder eine andere juristische Person.
1.11 „SkyKick Plattform“ bezeichnet die firmeneigene Software und andere Technologien, die SkyKick bei der Bereitstellung und dem Betrieb der Services verwendet oder dem Kunden und dem jeweiligen Partner zugunsten des Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung oder dem Erhalt von Services, einschließlich der SkyKick Site, zur Verfügung stellt.
1.12 „SkyKick Site“ bezeichnet die SkyKick Website unter www.skykick.com oder Nachfolge-Websites.
1.13 „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die von einer Partei (ob in mündlicher, schriftlicher oder sonstiger körperlicher oder unkörperlicher Form) gegenüber der anderen Partei in Bezug auf oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung (ob vor, am oder nach dem Datum des Inkrafttretens) offengelegt oder zur Verfügung gestellt werden und von denen die Empfängerseite weiß oder angesichts der Tatsachen und Umstände im Zusammenhang mit der Offenlegung der Informationen wissen sollte, dass es sich um vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei handelt. Vertrauliche Informationen des Kunden umfassen insbesondere Auftragsdaten und Kundendaten (unten definiert), und die vertraulichen Informationen von SkyKick umfassen insbesondere die Einzelheiten von Bestellungen, Nutzungsdaten (unten definiert), und andere Informationen in Bezug auf die SkyKick Plattform, die Services, die Software und andere firmeneigene Software oder Technologie von SkyKick, Erfindungen, Design- oder Geschäftspläne, Finanzpläne, Know-how, Kundeninformationen, Strategien und andere ähnliche Informationen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen: (a) die ohne Verletzung dieser Vereinbarung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden; (b) von denen die Empfängerseite in angemesser Form nachweisen kann, dass sie sich vor dem ersten Erhalt von der offenlegenden Partei bereits in ihrem Besitz befanden; (c) von denen die Empfängerseite nachweisen kann, dass sie von der Empfängerseite ohne Verwendung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (d) die die Empfängerseite von einem Dritten ohne Einschränkung hinsichtlich der Offenlegung und ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung erhält.
2. Bestellungen; Zugang zu Systemen.
2.1 Genehmigung. Der Kunde bestätigt, dass er den Partner ermächtigt hat, in seinem Namen Bestellungen aufzugeben, Services zu erwerben und zugehörige Informationen einzureichen, und ermächtigt SkyKick hiermit, die über einen Partner erworbenen Services gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung bereitzustellen. Soweit vom Partner gefordert, ernennt der Kunde SkyKick hiermit als beauftragten Verwalter in Bezug auf maßgebliche Anbieterangebote, auf die die SkyKick Plattform in Verbindung mit der Bereitstellung der Services zugreifen kann.
2.2 Zugang zu den Systemen und Auftragsdaten des Kunden. Der Kunde erteilt SkyKick Zugang zu den Systemen und gehosteten Online-Konten des Kunden, soweit dies für SkyKick für die Bereitstellung der Services erforderlich ist (einschließlich des Zugriffs auf Verwaltungsebene). Der Kunde stellt SkyKick und gegebenenfalls dem Partner Anmeldedaten oder andere Schlüssel zur Verfügung, die erforderlich sind, damit der Kunde den hier festgelegten Zugang erteilen kann, andere Informationen, die erforderlich sind, um SkyKick die Bereitstellung der Services zu ermöglichen, sowie andere Anweisungen oder Anforderungen, die für den Zugriff des Kunden auf die Services und deren Nutzung relevant sind. Der Kunde versichert, dass die Informationen, die SkyKick und dem Partner zur Verfügung gestellt werden, vollständig und korrekt sind und dass er alle anderen notwendigen Schritte unternommen hat und unternehmen wird, um sicherzustellen, dass die Bereitstellung der Services durch SkyKick mit geltendem Recht übereinstimmt, einschließlich der Einholung einer entsprechenden Einwilligung und Genehmigung von Benutzern, die SkyKick den Zugriff auf die relevante Information und deren Nutzung gestatten. Für die Nutzung der Services müssen die Computerhardware, Software und die Internetverbindung eines Kunden bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, die in der gelegentlich bereitgestellten Dokumentation angegeben werden können. SkyKick übernimmt keine Haftung oder Verantwortung, wenn der Kunde nicht auf die Services zugreifen oder diese empfangen kann, weil er nicht den erforderlichen Zugriff erteilt, die erforderlichen Informationen bereitgestellt oder diese Mindestanforderungen erfüllt hat.
2.3 Käufe über einen Partner. Der Kunde muss den Zugang, die Unterstützung und die Nutzung der SkyKick Plattform über einen Partner gemäß einer Partnervereinbarung erwerben. Die Bereitstellung der Services für den Kunden durch SkyKick ist von der Zustimmung des Kunden zu dieser Vereinbarung abhängig. SkyKick ist nicht verpflichtet, dem Kunden Services bereitzustellen, bis der Kunde dieser Vereinbarung zustimmt.
3. Kundendaten, Datenschutz und Vertraulichkeit.
3.1 Kundendaten. Der Kunde ist der alleinige Eigentümer der Kundendaten. Der Kunde ermächtigt SkyKick hiermit, solche Maßnahmen in Bezug auf Kundendaten auszuführen, die er für notwendig hält, um seine Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich insbesondere:
- für die Bereitstellung der Services und/oder des Zugangs zu der SkyKick Plattform (einschließlich gegebenenfalls für den Partner oder einen Anbieter im Namen des Kunden),
- gemäß anderweitigen Aufforderungen, um seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, oder
- zur Befolgung von Anfragen einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde (einschließlich Zwangsmaßnahmen oder Gerichtsbeschlüsse).
Der Kunde erkennt an, dass er die alleinige Verantwortung für die angemessene Sicherheit, den angemessenen Schutz und die angemessene Sicherung der Kundendaten auf den Geräten und Systemen (einschließlich der Partner- und Anbietersysteme) trägt, die nicht Eigentum von SkyKick sind oder von SkyKick kontrolliert werden.
3.2. Nutzungsdaten. SkyKick darf anonyme oder gesammelte Informationen über die Nutzung der Dienste („Nutzungsdaten“) separat ausschließlich für Geschäftszwecke von SkyKick (einschließlich insbesondere der Abrechnung, Verbesserung der Services und Entwicklung neuer Funktionen, Funktionalitäten und Services) erheben, generieren, verwenden und speichern. SkyKick ist der alleinige Eigentümer der Nutzungsdaten.
3.3 Datenschutz. SkyKick erfüllt seine Verpflichtungen aus den Datenschutzgesetzen, die für die Services und deren Bereitstellung durch SkyKick gelten. Der Nachtrag zur Datenverarbeitung von SkyKick gilt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen verbundenen Unternehmen von SkyKick. Soweit die Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) Anwendung findet, ist SkyKick in Bezug auf die Kundendaten ein „Auftragsverarbeiter“ und der Kunde ist ein „Verantwortlicher“, jeweils im Sinne der in der DSGVO enthaltenen Definition. Für den Fall, dass SkyKick eine rechtsverbindliche Anfrage von einer Behörde, einschließlich von Justizbehörden, nach den Gesetzen des Bestimmungslandes hinsichtlich der Offenlegung personenbezogener Daten des Kunden erhält, verpflichtet sich SkyKick, die Rechtmäßigkeit der Offenlegungsanfrage zu überprüfen, insbesondere, ob sie innerhalb der Befugnisse liegt, die der ersuchenden Behörde eingeräumt werden, und die Anfrage anzufechten, wenn SkyKick nach sorgfältiger Auswertung zu dem Schluss kommt, dass es angemessene Gründe zur Annahme gibt, dass die Anfrage nach den Gesetzen des Bestimmungslandes, geltenden völkerrechtlichen Verpflichtungen oder Grundsätzen der internationalen Gemeinschaft möglicherweise rechtswidrig sein könnte. Auf Anfrage des Kunden stellt SkyKick dem Kunden, soweit nach den Gesetzen des Bestimmungslandes zulässig, so viele relevante Informationen über die erhaltenen Anfragen zur Verfügung, wie es angemessen und technisch möglich ist.
3.4 Vertraulichkeit. Ohne Einschränkung der in Abschnitt 3.3 enthaltenen Bestimmungen hat jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei (unten definiert) während der Laufzeit und danach vertraulich zu behandeln und darf diese vertraulichen Informationen ausschließlich wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich genehmigt verwenden. Jede Partei wahrt beim Schutz vertraulicher Informationen das gleiche Maß an Sorgfalt, das diese Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen vor unbefugter Nutzung oder Offenlegung wahrt, jedoch in keinem Fall weniger als eine angemessene Sorgfalt. Jede Partei verwendet diese vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Darüber hinaus verpflichtet sich jede Partei: (a) diese vertraulichen Informationen nicht in beliebiger Form zu vervielfältigen, es sei denn, dies ist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich; und (b) diese vertraulichen Informationen nur an ihre Mitarbeiter, Berater und externen Dienstleister weiterzugeben, die diese vertraulichen Informationen kennen müssen, um ihre Pflichten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu erfüllen, und die vor Erhalt dieser Informationen über die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit dieser Informationen informiert wurden. Vertrauliche Informationen sind während der Laufzeit und danach unbefristet Eigentum der offenlegenden Partei, ausschließlich vorbehaltlich der ausdrücklich in dieser Vereinbarung genannten Ausnahmen.
3.5 Sicherheit. SkyKick hat wirtschaftlich vertretbare administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen des Kunden getroffen und wird diese während der Laufzeit aufrechterhalten..
4. Eigentumsrechte.Mit Ausnahme der beschränkten Rechte, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt werden, besitzen und behalten sich SkyKick oder seine Lizenzgeber alle Rechte, Eigentumsansprüche und Interessen an der SkyKick Plattform und den Services vor, einschließlich ohne Einschränkung an firmeneigener Software oder Technologie von SkyKick, die bei der Bereitstellung oder Nutzung der Plattform eingesetzt wird, der Dokumentation und aller darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte. Der Kunde erkennt an, dass (a) alle Rechte, Eigentumsansprüche und Interessen an den Services, einschließlich der SkyKick Plattform und der Dokumentation, die in Verbindung mit der Plattform bereitgestellt werden, sowie alle darin enthaltenen oder damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte Eigentum von SkyKick oder seinen Drittlizenzgebern bleiben; (b) mit Ausnahme der ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährten beschränkten Rechte keine Rechte oder Interessen an der SkyKick Plattform übertragen werden; (c) die SkyKick Plattform durch Urheberrechts- und andere geistige Eigentumsgesetze geschützt ist, und (d) die SkyKick Plattform wertvolle vertrauliche und geheime Informationen von SkyKick oder seinen Lizenzgebern enthält, deren Entwicklung einen erhebliche Zeit- und Finanzaufwand erfordert hat. Der Kunde ergreift oder unterstützt während oder nach der Laufzeit keine Maßnahmen, die in jeglicher Weise die Rechte von SkyKick an der SkyKick Plattform, an firmeneigener Software oder der Technologie von SkyKick oder an geistigen Eigentumsrechten an den vorstehenden Dingen beeinträchtigen.
5. SkyKick Services.
5.1 Bereitstellung der Services. SkyKick wird sich, vorbehaltlich aller anderen Bedingungen dieser Vereinbarung, in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, die Services im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der entsprechenden Dokumentation für diese Services bereitzustellen.
5.2 Zugriff auf und Nutzung der SkyKick Plattform. Während der Laufzeit gewährt SkyKick dem Kunden ein beschränktes, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht, auf die SkyKick Plattform zuzugreifen, diese zu nutzen und seinen Benutzern den Zugriff und die Nutzung zu gestatten und zu ermöglichen, einschließlich des Rechts, Software-Clients und anderen von SkyKick vorschriftsgemäß bereitgestellten und angewiesenen Code, sowie die zugehörige Dokumentation zu installieren, und zwar ausschließlich im Zusammenhang mit den im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Services, und zwar ausschließlich für den eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden, und nicht für den Weiterverkauf oder die Weiterverbreitung. Mit Ausnahme der im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten beschränkten Rechte behält sich SkyKick alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich gewährt werden, und es dürfen keine zusätzlichen Rechte impliziert werden.
5.3 SkyKick B.V. oder SkyKick LLC. Die Services werden von SkyKick LLC bereitgestellt, wenn der Kunde in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig ist, oder von SkyKick B.V. bereitgestellt, wenn der Kunde außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ansässig ist.
6. Verpflichtungen und Bestätigungen des Kunden.
6.1 Mitarbeit. Der Kunde versteht und stimmt zu, dass eine vollständige Mitarbeit des Kunden in angemessener Form erforderlich ist, damit SkyKick die Services im Rahmen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß, effizient und effektiv bereitstellen kann. Der Kunde verpflichtet sich, alle angemessenen Anfragen von SkyKick und vom Partner im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Services für den Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllen. Der Kunde versteht und stimmt zu, dass sein Versäumnis, mit SkyKick oder dem Partner zusammenzuarbeiten, zur Unfähigkeit von SkyKick führen kann, die Services ordnungsgemäß, effizient und effektiv gemäß dieser Vereinbarung bereitzustellen und dass dies eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden darstellt. Die Bereitstellung der Services durch SkyKick unterliegt der Mitarbeit des Kunden (einschließlich der Mitarbeit von Dritten unter der Kontrolle des Kunden) mit SkyKick und dem Partner sowie der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden. SkyKick haftet in keiner Weise für Verzögerungen, Mängel oder Fehler, die bei der Bereitstellung der Services infolge der mangelnden Mitarbeit des Kunden auftreten. Der Kunde stimmt hiermit zu, bezüglich der Bereitstellung der Services durch SkyKick direkte Mitteilungen (per E-Mail oder auf andere Weise) von SkyKick zu erhalten.
6.2 Einhaltung der Anbietervereinbarung und der Partnervereinbarung. Der Kunde hält alle in der Partnervereinbarung und in geltenden Anbietervereinbarungen dargelegten Bedingungen ein. SkyKick übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Verstöße des Kunden, des Partners oder der Anbieter gegen die Partnervereinbarung und/oder die Anbietervereinbarung.
6.3 Einhaltung der Gesetze. Der Kunde befolgt alle geltenden Gesetze, Regeln, Vorschriften und Anordnungen in Bezug auf den Zugriff und die Nutzung der SkyKick Plattform und der Services im Rahmen dieser Vereinbarung (einschließlich und ohne Einschränkung (a) Gesetze und Richtlinien in Bezug auf unaufgeforderte, kommerzielle E-Mails, einschließlich und ohne Einschränkung des Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act von 2003 (oder CAN-SPAM), oder illegale, anstößige oder beleidigende Aktivitäten, (b) Gesetze und Richtlinien, die für die Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten durch den Kunden in Verbindung mit der Nutzung der SkyKick Plattform und der Services durch den Kunden gelten, und (c) soweit zutreffend, Gesetze betreffend Export, Import und erneutem Export von Computersoftware und Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten, einschließlich und ohne Einschränkung, den Australian Privacy Act 1988 (Cth) (selbst dann, wenn es sich nicht um eine Organisation handelt, die an dieses Gesetz gebunden ist).
6.4 Verpflichtungen in Bezug auf Kundendaten. Der Kunde ist allein verantwortlich für Verbindlichkeiten und hält SkyKick gegen Verbindlichkeiten schadlos, die mit Folgendem in Verbindung stehen: (a) Sicherstellung, dass die Kundendaten alle geltenden Gesetze, Regeln, Vorschriften und Richtlinien einhalten; (b) Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Kundendaten ergeben; und (c) die ordnungsgemäße Handhabung und Verarbeitung von Mitteilungen, dem Kunden von Personen gesendet werden und in denen behauptet wird, dass Kundendaten die Rechte dieser Person verletzen.
6.5 Änderungen der Services. SkyKick kann während der Laufzeit ohne Vorankündigung an den Kunden, Benutzer oder andere neue Services einführen und/oder bestehende Services ändern, einschließlich der Überarbeitung der Benutzeroberfläche, der Funktionen und Funktionalitäten der Services im Rahmen von Verbesserungen oder anderen notwendigen Änderungen an den Services. SkyKick kann die Dokumentation während der Laufzeit auch aktualisieren oder überarbeiten. SkyKick hat das Recht, nach entsprechender Benachrichtigung des Kunden (direkt oder über den Partner) über eine solche Einstellung oder Änderung nach eigenem Ermessen einige oder alle Services einzustellen oder einige oder alle Services zu ändern.
6.6 Benutzerbeschränkungen. Dem Kunden ist es untersagt und der Kunde hat Benutzer oder andere Personen nicht zu ermutigen oder ihnen zu gestatten: (a) die SkyKick Plattform, einschließlich der Services, auf andere Weise oder für andere Zwecke als die gemäß dieser Vereinbarung ausdrücklich zulässigen zu nutzen; (b) auf eine Weise auf die SkyKick Plattform zuzugreifen oder diese zu nutzen, mit der die Entstehung von SkyKick gemäß dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren vermieden werden soll; (c) Inhalte hochzuladen, zu posten oder zu speichern, die die Rechte anderer Personen verletzen oder Hassreden enthalten, Gewalt fördern oder zu Gewalt auffordern oder anderweitig gegen die SkyKick Policy verstoßen; (d) auf eine Weise auf die SkyKick Plattform zuzugreifen oder diese zu nutzen, die gegen diese Vereinbarung oder geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften verstößt; (e) Software, Technologien oder Inhalte von SkyKick, die in der SkyKick Plattform enthalten sind oder für die Bereitstellung der SkyKick Plattform verwendet werden, zu modifizieren, zu ändern, zu manipulieren, zu reparieren oder anderweitig abgeleitete Werke davon zu erstellen oder geistige Eigentumsrechte zu verletzen; (f) die SkyKick Plattform oder Software oder Technologien von SkyKick, die in den Services enthalten sind oder für die Bereitstellung der Services verwendet werden, rückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren oder (g) zu versuchen, die SkyKick Plattform oder die Software, Technologien oder geistiges Eigentum von SkyKick zu ermitteln oder nachzubilden.
6.7 Produkte und Dienstleistungen Dritter. Sofern diese Vereinbarung keine ausdrücklichen anderslautenden Bestimmungen enthält, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, auf eigene Kosten Hardware, Ausrüstung, Software und Dienstleistungen zu beschaffen und instand zu halten, die für den Zugriff auf oder die Nutzung der Partnerangebote, der SkyKick Plattform und der Anbieterangebote erforderlich sind. Ohne Einschränkung der vorstehenden Bestimmung muss der Kunde über Internetzugang, Telefon, Computer und andere Ausrüstung verfügen, diese aufrechterhalten und alle damit verbundenen Gebühren, Steuern und anderen Kosten sowie Kommunikations- und andere Gebühren bezahlen, die dem Kunden für den Zugang zu und die Nutzung der SkyKick Plattform entstehen.
6.8 Verantwortung für andere Parteien. Der Kunde haftet für Maßnahmen, deren Ergreifung er seinen verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Vorstandsmitgliedern, Mitarbeitern, Auftragnehmern, Vertretern, Beauftragten oder Benutzern (jeweils eine „Kundenpartei“ und zusammen „Kundenparteien“) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, Auftragsdaten, Kundendaten, der Nutzung von Partnerangeboten oder der Nutzung der SkyKick Plattform gestattet, unterstützt oder erleichtert. Der Kunde stellt sicher, dass alle Kundenparteien die Verpflichtungen des Kunden aus dieser Vereinbarung erfüllen.
6.9 Benachrichtigung über nicht autorisierte Nutzung. Wenn der Kunde Kenntnis über eine unbefugte Nutzung durch Dritte erhält, die direkt oder indirekt über den Kunden Zugriff auf die SkyKick Plattform erhalten haben, informiert der Kunde SkyKick unverzüglich über den Partner oder per E-Mail an support@skykick.com, unternimmt alle notwendigen Schritte, um eine solche unbefugte Nutzung zu beenden, und stellt SkyKick die von SkyKick oder dem Partner angeforderte Kooperation und Unterstützung in Verbindung mit SkyKicks Maßnahmen zur Beendigung oder Verhinderung der unbefugten Nutzung der SkyKick Plattform bereit.
6.10 Begrenzte Nutzung der SkyKick Plattform. Der Zugriff des Kunden auf die SkyKick Plattform ist auf den Zweck der Nutzung und des Erhalts der Services für den internen Gebrauch des Kunden beschränkt. Die Verwendung von und der Zugriff auf die SkyKick Plattform durch den Kunden zu kommerziellen Zwecken oder zum Zweck der Entwicklung (oder der beabsichtigten Entwicklung) eines Produkts oder einer Dienstleistung, das/die im Wesentlichen ähnliche Fähigkeiten oder Funktionalitäten enthält wie die Services oder anderweitig mit den Services konkurriert, ist untersagt.
6.11 Kontoanmeldeinformationen. Der Kunde ist für den Schutz und die Sicherung von Schlüsseln, Zertifikaten, Kennwörtern, Zugangscodes, Benutzer-IDs oder anderer Zugangs- und Anmeldeinformationen (zusammen „Kontoanmeldeinformationen“) verantwortlich, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden oder die im Zusammenhang mit der Nutzung der SkyKick Plattform durch den Kunden generiert werden. Der Kunde hat Kontoanmeldeinformationen ausschließlich autorisierten Benutzern offenzulegen oder zur Verfügung zu stellen und hat alles inwirtschaftlich vertretbarem Umfang Mögliche zu unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf oder die unbefugte Nutzung der Kontoanmeldeinformationen oder der SkyKick Plattform zu verhindern. Der Kunde ist in vollem Umfang für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit den Kontoanmeldeinformationen verantwortlich.
6.12 Ausfallzeit. Der Kunde erkennt an, dass der Zugriff auf die SkyKick Plattform für die Dauer von geplanten oder notfallmäßigen Ausfallzeiten oder aus anderen Gründen, einschließlich infolge von Stromausfällen, Systemausfällen, Wartungsarbeiten, Upgrades oder anderen Unterbrechungen, unabhängig davon, ob sie SkyKick, den Partner oder einen Anbieter betreffen, eingeschränkt oder nicht verfügbar sein kann. SkyKick haftet nicht für solche Unterbrechungen..
7. Aussetzung oder Beendigung des Zugangs. SkyKick kann den Zugang zu der SkyKick Plattform oder den Services jederzeit ohne Haftung gegenüber dem Kunden sofort einschränken, aussetzen oder beenden, wenn: (a) SkyKick feststellt, dass die SkyKick Plattform unter Verstoß gegen geltendes Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht, gegen diese Vereinbarung oder gegen andere Vereinbarungen oder Richtlinien, die für die SkyKick Plattform gelten, genutzt wird; (b) SkyKick feststellt, dass die SkyKick Plattform auf unbefugte oder betrügerische Weise genutzt wird oder dass der Kunde (oder der Partner im Namen des Kunden) SkyKick, einem Anbieter oder dem Partner betrügerische oder unrichtige Informationen übermittelt hat; (c) SkyKick feststellt, dass die Nutzung der SkyKick Plattform durch den Kunden (oder die Nutzung des Partners im Namen des Kunden) die Ausrüstung oder den Service von SkyKick gegenüber anderen beeinträchtigt; (d) es SkyKick gemäß einer Anordnung eines Gerichts oder einer anderen Regierungsbehörde untersagt ist, die Services bereitzustellen; (e) ein Denial-of-Service-Angriff erfolgt oder andere Ereignisse eintreten, von denen SkyKick nach eigenem Ermessen feststellt, dass sie ein Risiko für die Services, die SkyKick Plattform oder andere Kunden darstellen können; (f) ein Sicherheitsvorfall eintritt oder ein unmittelbares Sicherheitsrisiko oder eine Bedrohung auftritt, das/die sich auf die Services oder die SkyKick Plattform oder auf die Sicherheit von Auftragsdaten oder Kundendaten auswirkt oder (g) der Partner die SkyKick Gebühren (unten definiert), die für die Nutzung der SkyKick Plattform durch den Kunden anfallen, nicht zahlt. SkyKick haftet nicht für Schäden, Verbindlichkeiten oder Verluste infolge von Einschränkungen, Aussetzungen oder Beendigungen gemäß diesem Abschnitt 7.
8. Gebühren. Alle Gebühren, Kosten und Ausgaben, die vom Kunden für die Services fällig und zahlbar sind („Gebühren“) und die entsprechenden Zahlungsbedingungen werden zwischen dem Kunden und einem Partner festgelegt, wie in der jeweiligen Partnervereinbarung dargelegt, und sind unabhängig von den zu zahlenden Beträgen, die der Partner SkyKick in Bezug auf diese Services schuldet. SkyKick ist dem Kunden gegenüber nicht für Streitigkeiten verantwortlich oder haftbar, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung, Abrechnung, Einziehung, Zahlung oder Nichtzahlung von gezahlten oder geschuldeten Gebühren gemäß einer Partnervereinbarung ergeben. Der Kunde erkennt an, dass (a) SkyKick das Recht hat, aufgrund säumiger Zahlung von Beträgen, die vom Partner infolge der Services fällig und an SkyKick zahlbar sind, Maßnahmen gegen den Kunden zu ergreifen; und (b) diese Maßnahmen, einschließlich gemäß Abschnitt 7, unabhängig davon ergriffen werden können, ob der Kunde den Partner für solche Services bezahlt hat.
9. Zusicherungen und Garantien; Haftungsausschluss.
9.1 Garantie. Jede Partei sichert zu und garantiert, dass: (a) sie nach den Gesetzen ihres Gründungslandes oder -staates wirksam und gesetzeskonform besteht; (b) sie über die volle Befugnis und Ermächtigung des Unternehmens verfügt, seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen und auszuführen; (c) ihre Unterzeichnung und Erfüllung dieser Vereinbarung und ihre Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht zu ihrer Verletzung oder Nichterfüllung einer Vereinbarung oder eines Abkommens führt, an die/das sie gebunden ist; (d) die Person, die diese Vereinbarung in ihrem Namen abschließt, ordnungsgemäß bevollmächtigt und ermächtigt wurde, diese Vereinbarung abzuschließen; und (e) diese Vereinbarung gemäß ihren Bedingungen für und gegen diese Partei gültig, bindend und durchsetzbar ist.
9.2 Haftungsausschlüsse. AUSSER WIE IN ABSCHNITT 9.1 DARGELEGT UND WIE VON SKYKICK IM RAHMEN DER VERBRAUCHERGARANTIEN (WIE IN ABSCHNITT 9.3 UNTEN DARGELEGT), IN ABSCHNITT 9.1 IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG GEFORDERT, WIRD DIE SKYKICK PLATTFORM OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. SKYKICK UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEBEN KEINE (AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN, MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN) GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN AB UND SCHLIESSEN HIERMIT ALLE SOLCHE ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN AUS, DIE MUTMASSLICH KRAFT GESETZES, HANDELSBRAUCHS ODER ANDERWEITIG ENTSTANDEN SIND, EINSCHLIESSLICH (IN BEZUG AUF DIE SKYKICK PLATTFORM) SÄMTLICHER (A) GARANTIEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, (B) GARANTIEN HINSICHTLICH DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK (UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE PARTEI WEISS, GRUND ZUR ANNAHME HAT, IHR MITGETEILT WURDE ODER SIE SICH ANDERWEITIG BEWUSST IST, DASS SOLCHE ZWECKE BESTEHEN). (C) GARANTIEN, DASS DIE SKYKICK PLATTFORM UNUNTERBROCHEN, FEHLERFREI UND FREI VON SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN IST ODER DASS DIE AUFTRAGSDATEN ODER KUNDENDATEN NICHT VERLORENGEHEN ODER BESCHÄDIGT WERDEN, UND (D) GARANTIEN HINSICHTLICH DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER FÜR RECHTSMÄNGEL. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT AUCH DANN, WENN DIE OBEN GENANNTE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
9.3 Gesetzlich vorgeschriebene Verbrauchergarantien. Sofern zutreffend, kann das Australian Consumer Law (wie in Anlage 2 Competition and Consumer Act 2010 (Cth) (ACL) enthalten) verlangen, dass SkyKick dem Kunden bestimmte Garantien in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen, die SkyKick dem Kunden liefert (Verbrauchergarantien) und die der Kunde im Geschäftsverkehr gemäß Abschnitten 2 und 43 des New Zealand Consumer Guarantees Act 1993 erwirbt, geben muss und dass die Bestimmungen des Consumer Guarantees Act 1993 nicht für die Lieferung an den Kunden (direkt oder über den Partner) gelten. Der Kunde stimmt zu und erkennt an, dass es unter allen Umständen fair und angemessen ist, dass der Kunde an die in diesem Abschnitt 9.4 dargelegten Bedingungen gebunden ist.
10. Haftungsbeschränkung.
10.1 SOFERN SICH DIE HAFTUNG VON SKYKICK NICHT AUS DER NICHTEINHALTUNG DER VERBRAUCHERGARANTIEN DURCH SKYKICK (SIEHE ABSCHNITT 9.3 OBEN) ERGIBT, HAFTET SKYKICK DEM KUNDEN ODER DRITTEN GEGENÜBER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN, EINEN DATENVERLUST, NUTZUNGSAUSFALL, DEN VERLUST DES FIRMENWERTS, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, BESCHAFFUNGSKOSTEN FÜR ERSATZPRODUKTE ODER -DIENSTLEISTUNGEN, INVESTITIONEN, AUSGABEN ODER INVESTITIONEN ODER VERPFLICHTUNGEN, DIE DER KUNDE IM VERTRAUEN AUF DIESE VEREINBARUNG EINGEHT, ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, EXEMPLARISCHE, VERSCHÄRFTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN MIT STRAFCHARAKTER JEGLICHER ART, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER VON SKYKICK BEREITGESTELLTEN PRODUKTEN, DIENSTLEISTUNGEN ODER SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH DER SKYKICK PLATTFORM, ERGEBEN, UNABHÄNGIG VON DER ANSPRUCHSGRUNDLAGE, OB AUS VERTRAG, WEGEN UNERLAUBTER HANDLUNG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERWEITIG. DIES GILT SELBST DANN, WENN SKYKICK ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE ODER ANDERWEITIG KENNTNIS DAVON HAT. SKYKICK HAFTET AUCH NICHT FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN, ERSTATTUNGEN ODER SCHÄDEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT FOLGENDEM ENTSTEHEN: (A) UNFÄHIGKEIT DES KUNDEN, DIE SERVICES ZU NUTZEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG (I) INFOLGE DER STORNIERUNG ODER AUSSETZUNG EINER BESTELLUNG, DER PARTNERVEREINBARUNG ODER ANBIETERVEREINBARUNGEN, ODER (II) INFOLGE DER NUTZUNG VON ODER DEM ZUGRIFF AUF PARTNERANGEBOTE ODER ANBIETERANGEBOTE DURCH DEN KUNDEN ODER (III) VON AUSFALLZEITEN, DIE AUS BELIEBIGEM GRUND DIE GESAMTE ODER EINEN TEIL DER SKYKICK PLATTFORM, DER PARTNERANGEBOTE ODER DER ANBIETERANGEBOTE BETREFFEN, EINSCHLIESSLICH INFOLGE VON STROMAUSFÄLLEN, SYSTEMAUSFÄLLEN ODER ANDEREN UNTERBRECHUNGEN; (B) FEHLER ODER AUSLASSUNGEN DURCH DEN KUNDEN, DEN PARTNER ODER ANBIETER; (C) UNFÄHIGKEIT VON SKYKICK, DIE SERVICES AUFGRUND VON EINSCHRÄNKUNGEN BEREITZUSTELLEN, DIE VON DEM ANBIETER ODER DURCH DIE SYSTEME ODER DIE ARCHITEKTUR DES KUNDEN VERHÄNGT WERDEN; (D) UNBEFUGTEM ZUGRIFF AUF, ÄNDERUNGEN VON, ODER LÖSCHUNG, VERNICHTUNG, BESCHÄDIGUNG ODER VERLUST VON AUFTRAGSDATEN ODER KUNDENDATEN ODER ANDEREN DATEN. IN JEDEM FALL IST DIE GESAMTHAFTUNG VON SKYKICK IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG AUF DEN BETRAG BESCHRÄNKT, DEN DER KUNDE SKYKICK ODER EINEM ENTSPRECHENDEN SKYKICK PARTNER IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM ANSPRUCH TATSÄCHLICH FÜR SKYKICKS BEREITSTELLUNG DER SERVICES GEZAHLT HAT, DIE ZU DEM ANSPRUCH GEFÜHRT HABEN.
10.2 DER KUNDE ERKENNT AN, DASS SKYKICK SEINE PREISE FESTGELEGT UND DIESE VEREINBARUNG IM VERTRAUEN AUF DIE HIERIN DARGELEGTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE SOWIE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE ABGESCHLOSSEN HAT UND DASS DIESE EINE WESENTLICHE GRUNDLAGE FÜR DAS GESCHÄFT ZWISCHEN DEN PARTEIEN DARSTELLEN. DIE PARTEIEN VEREINBAREN, DASS DIE IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE AUCH DANN VOLL WIRKSAM WERDEN, WENN IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTE RECHTSBEHELFE IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HABEN.
11. Entschädigung.
11.1 Allgemeines. Zusätzlich zu allen anderen Entschädigungspflichten, die in anderen Abschnitten dieser Vereinbarung dargelegt sind, hat der Kunde SkyKick und seine Vorstandsmitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Beauftragten, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger (zusammen die „Entschädigungsberechtigten von SkyKick“) auf eigene Kosten gegen sämtliche tatsächlichen oder angedrohten Verfahren, Klagen, Gerichtsprozesse (gerichtlich oder außergerichtlich), Ansprüche (unbegründet oder nicht), Schäden, Zahlungen, Mängel, Bußgelder, Urteile, Vergleiche, Verbindlichkeiten, Verluste, Kosten und Aufwendungen (einschließlich insbesondere angemessener Anwaltshonorare, Kosten, Strafen, Zinsen und Auszahlungen) (zusammen: „Verbindlichkeiten“) schad- und klaglos zu halten, die sich aus Ansprüchen (einschließlich Ansprüchen Dritter), Verfahren, Klagen oder Rechtsprozessen (ob erfolgreich oder nicht) gegen Entschädigungsberechtigte von SkyKick ergeben und infolge von oder in Verbindung mit Folgendem entstehen: (a) Verletzungen dieser Vereinbarung, einer Anbietervereinbarung, Partnervereinbarung oder sonstiger Vereinbarung, der der Kunde oder eine Kundenpartei unterliegt; (b) der Nutzung der SkyKick Plattform oder der Nutzung von Anbieterangeboten oder Partnerangeboten durch den Kunden oder eine Kundenpartei; (c) Verstöße gegen geltende Gesetze durch den Kunden oder eine Kundenpartei; (d) den Auftragsdaten oder Kundendaten, einschließlich der Erhebung, Verwendung oder Offenlegung oder der Kombination solcher Daten mit anderen Anwendungen, Inhalten oder Prozessen und darüber hinaus jede Behauptung, dass Auftragsdaten oder Kundendaten die Rechte eines Dritten verletzen, missbrauchen oder anderweitig gegen die Rechte Dritter verstoßen; (e) der Fahrlässigkeit oder dem vorsätzlichen Fehlverhalten des Kunden oder einer Kundenpartei oder (f) dem Versäumnis des Kunden, erforderliche Einwilligungen oder Genehmigungen von Benutzern, wie in Abschnitt 2.2 diese Geschäftsbedingungen beschrieben, einzuholen.
11.2 Prozess. SkyKick informiert den Kunden (direkt oder über den jeweiligen Partner) in angemessener Weise über Ansprüche, die den in dieser Vereinbarung dargelegten Entschädigungspflichten unterliegen. Ein Versäumnis von SkyKick, den Kunden entsprechend zu benachrichtigen, wirkt sich jedoch nur auf die Entschädigungspflichten des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung aus, soweit ein solches Versäumnis die Möglichkeit des Kunden, den betreffenden Anspruch abzuwehren, wesentlich beeinträchtigt. Sofern der Kunde solche Ansprüche unverzüglich untersucht und abwehrt, trägt der Kunde die alleinigen Kosten für die Kontrolle über die Abwehr solcher Ansprüche und die Beilegung des Streits. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung geht der Kunde keinen Vergleich oder Kompromiss in Bezug auf Ansprüche ein, bei dem SkyKick nicht vollständig von einem solchen Anspruch befreit wird oder der zu einer Einschränkung oder einem Eingeständnis von SkyKick führt oder SkyKick zusätzlichen Verpflichtungen unterwirft. Falls SkyKick nach eigenem Ermessen feststellt, dass der Kunde Ansprüche, für die der Kunde zur Entschädigung verpflichtet ist, nicht unverzüglich untersucht oder rigoros abgewehrt hat, hat SkyKick das Recht, diese Ansprüche auf Kosten des Kunden abzuwehren und den Streit beizulegen.
12. Laufzeit; Kündigung; Wirkung der Kündigung.
12.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung beginnt am Datum des Inkrafttretens und bleibt gemäß den in der jeweiligen Bestellung enthaltenen Angaben in Kraft (die „Laufzeit“), sofern sie nicht vorzeitig gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gekündigt wird.
12.2 Kündigung. SkyKick kann diese Vereinbarung aus beliebigem oder keinem Grund durch schriftliche Mitteilung an den Kunden (direkt oder über den Partner) kündigen. Darüber hinaus werden Bestellungen automatisch storniert, wenn sie gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung ausgesetzt werden, und der Grund für eine solche Aussetzung nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen behoben wird. Im Falle einer Kündigung nach diesem Abschnitt 12.2 durch SkyKick aus einem anderen Grund als einer wesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden, ist SkyKick verpflichtet, (a) alle Services (mit Ausnahme von abonnementbasierten Services) im Rahmen von Bestellungen, die vor diesem Kündigungsdatum eingegangen sind und akzeptiert wurden, abzuschließen; und (b) alle abonnementbasierten Services im Rahmen von Bestellungen, die vor diesem Kündigungsdatum eingegangen sind und akzeptiert wurden, für die Dauer der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Abonnementlaufzeit, die in der jeweiligen Bestellung festgelegt ist (ohne Verlängerung), oder für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen bereitzustellen (der kürzere Zeitraum ist maßgeblich). Der Klarheit halber wird festgehalten, dass das Entfernen von SkyKick als beauftragter Administrator des Kunden in Bezug auf ein Partnerangebot oder Anbieterangebot oder das Versäumnis des Partners, die gemäß einer Bestellung geschuldeten Gebühren rechtzeitig zu zahlen (unabhängig davon, ob der Kunde den Partner bezahlt hat), einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellt.
12.3 Wirksamkeit der Kündigung. Bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung aus beliebigem Grund (a) bleiben sämtliche Verbindlichkeiten, die vor dem Datum des Ablaufs oder der Kündigung entstanden sind (einschließlich der Zahlung von Gebühren für bestellte Services) bestehen; (b) hat der Kunde unverzüglich alle Kopien der vertraulichen Informationen von SkyKick, die sich in seinem Besitz oder seiner Kontrolle befinden, zu vernichten, die Nutzung der SkyKick Plattform einzustellen und Software-Clienten oder einen anderen von SkyKick bereitgestellten Code zu deinstallieren; (c) kann SkyKick Auftragsdaten für seine eigenen Unterlagen gemäß seiner Richtlinie zur Aufbewahrung von Daten und der SkyKick Privacy Policy aufbewahren; und (d) sofern der SkyKick Data Processing Addendum oder andere geltende Gesetze keine anderslautenden Bestimmungen enthalten: (i) werden Kundendaten auf Aufforderung des Kunden oder gemäß den Vorgaben der Richtlinie des Kunden zur Aufbewahrung von Daten (über die der Kunde SkyKick schriftlich (direkt oder über den Partner) informiert hat) gelöscht; (ii) behält sich SkyKick das Recht vor, alle von SkyKick abgerufenen oder erhaltenen Kundendaten, einschließlich insbesondere der Kundendaten auf der SkyKick Plattform, in Verbindung mit einem Backup- oder Migrationsauftrag zu beliebigem Zeitpunkt nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung zu löschen; und (iii) werden die von SkyKick in Verbindung mit einem Cloud-Manager-Auftrag abgerufenen oder erhaltenen Kundendaten nur aufbewahrt, wenn eine aktive Verbindung zur Umgebung des Kunden besteht, und werden automatisch gelöscht und bereinigt, wenn die Verbindung zum jeweiligen Anbieterangebot (z. B. SAAS, IAAS oder PAAS) entfernt wird. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung kann SkyKick die Kundendaten im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben oder gemäß einer rechtmäßigen Zwangsmaßnahme oder gerichtlichen Anordnung aufbewahren. Außer im Falle von Kundendaten, die in Verbindung mit dem Cloud-Manager abgerufen oder empfangen werden, bemüht SkyKick sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang, den Kunden vor der Löschung der Kundendaten (direkt oder über den Partner) mithilfe eines Banners im Self-Service-Portal für Kunden oder über andere Kanäle zu informieren.
Die folgenden Abschnitte bleiben nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung bestehen: Abschnitte 1, 3, 4, 8, 9, 10, 11, 12.3 und 13.
13. Allgemeine Bestimmungen.
13.1 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung und andere Bedingungen, auf die in dieser Vereinbarung verwiesen wird (zusammen „zusätzliche Richtlinien“) stellen die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung dar und ersetzen alle anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Partein in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung.
13.2 Geltendes Recht; Gerichtsstand; Streitbeilegung. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Washington und wird in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt und durchgesetzt. Kollisionsrechtliche Bestimmungen finden keine Anwendung. Die Parteien vereinbaren, dass alle Klagen gerichtlich oder außergerichtlich, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, ausschließlich bei den bundesstaatlichen und Bundesgerichten in Seattle, Washington, eingereicht werden, und die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich und bedingungslos der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu und unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte für Verfahren, Klagen oder Rechtsprozesse, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung hat SkyKick das Recht, nach eigenem Ermessen Ansprüche gegen den Kunden vor dem Gericht des Ortes, an dem der Partner oder der Kunde seinen Sitz hat, geltend zu machen.
13.3 Abtretung. Der Kunde darf weder diese Vereinbarung noch Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SkyKick übertragen, abtreten oder delegieren (einschließlich kraft Gesetzes oder anderweitig), und jede versuchte Übertragung, Abtretung oder Delegation ohne entsprechende Zustimmung ist ungültig und ohne Wirkung. SkyKick kann diese Vereinbarung sowie alle Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung frei an ein verbundenes Unternehmen oder eine andere Person abtreten, auch kraft Gesetzes, bei einem Kontrollwechsel, einer Fusion, Umstrukturierung oder dem Verkauf von Aktien oder des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Vermögens des Unternehmens. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmung ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Vertreter, Erben, Nachlassverwalter, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend und gilt zu deren Gunsten.
13.4 Beziehung der Parteien. Keine der Parteien wird für irgendeinen Zweck als Angestellter, Vertreter, Eigentümer oder Partner der anderen Partei angesehen; und die Beziehung zwischen den Parteien ist ausschließlich die unabhängiger Auftragnehmer. Keine der Parteien hat das Recht oder die Befugnis, im Namen anderer Parteien Verpflichtungen zu übernehmen oder zu schaffen oder ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Garantien abzugeben oder die andere Partei in jeglicher Hinsicht zu binden.
13.5 Verweise. Keine der Parteien darf ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei die konkreten Bedingungen dieser Vereinbarung offenlegen oder eine öffentliche Erklärung oder Pressemitteilung zu dieser Vereinbarung abgeben. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung kann SkyKick den Kunden während der Laufzeit als Kunden oder Benutzer der Services erkennen lassen und das Logo und/oder andere Branding-Materialien des Kunden auf der Website und in anderen Marketingmaterialien von SkyKick anzeigen.
13.6 Kein Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, auf der strikten Erfüllung von Bestimmungen dieser Vereinbarung zu bestehen oder diese durchzusetzen oder Rechte oder Rechtsmittel aus dieser Vereinbarung auszuüben, wird nicht als Verzicht auf das Recht oder Aufgabe des Rechts dieser Partei ausgelegt, eine solche Bestimmung, ein solches Recht oder Rechtsmittel in diesem oder einem anderen Fall geltend zu machen oder sich darauf zu berufen; vielmehr bleibt diese in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
13.7 Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung gemäß Rechtsvorschriften oder der öffentlichen Ordnung ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar ist, bleiben alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam, solange der wirtschaftliche oder rechtliche Inhalt der durch diese Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen auf keine Weise beeinflusst wird, die für eine Partei nachteilig ist. Wenn festgestellt wird, dass eine Bestimmung ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar ist, verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben, um diese Vereinbarung so zu ändern, dass die ursprüngliche Absicht der Parteien so weit wie möglich in einer akzeptablen Weise umgesetzt wird, dass die hierin vorgesehenen Transaktionen erfüllt werden.
13.8 Mitteilungen. Sofern diese Vereinbarung keine anderslautenden Bestimmungen enthält, gelten Mitteilungen, Anforderungen oder Kommunikationen, die gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung erteilt werden müssen oder können, als für alle Zwecke ausreichend erteilt oder zugestellt, wenn: (a) sie persönlich zugestellt werden; (b) sie bei einem im Voraus bezahlten Boten-, Express- oder Luftkurier oder ähnlichem Kurierdienst aufgegeben werden; oder (c) sie per Fernkopierer, Fax, E-Mail oder sonstigen Kommunikationsgeräten übermittelt werden, die ein Fax der Mitteilung an ähnliche Geräte übertragen, die solche Mitteilung empfangen und reproduzieren. Mitteilungen sind an eine Partei (oder im Falle des Kunden an den Partner) an die Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu richten, die in einer entsprechenden Bestellung angegeben ist. Mitteilungen gelten als zugestellt (i) im Falle einer persönlichen Zustellung bei Erhalt, (ii) im Falle eines Boten-, Express- oder Luftkuriers oder eines ähnlichen Kurierdienstes, zwei Tage nach der Aufgabe, und (iii) im Falle eines Telekopierers, Faxes, einer E-Mail oder eines anderen Kommunikationsgeräts, am Tag des Empfangs, wie durch eine Bestätigungserklärung eines Telekopierers, Faxes, einer E-Mail oder eines ähnlichen Kommunikationsgeräts nachgewiesen. Darüber hinaus kann jede Partei ihre Kontaktdaten durch Mitteilung gemäß diesem Abschnitt 13.8 ändern.
13.9 Höhere Gewalt. Für den Fall, dass SkyKicks sich bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung aus von SkyKicks nicht zu vertretenden Gründen,verzögert oder verhindert wird, ist SkyKicks von der Erfüllung entbunden und die Erfüllungsfrist wird um den Zeitraum der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund dieses Ereignisses verlängert. SkyKick bemüht sich: (a) den Kunden (direkt oder über den Partner) unverzüglich über die Art und die erwartete Dauer des Ereignisses zu informieren, (b) in wirtschaftlich vertretbarem Umfang die Ursache und die Auswirkungen dieses Ereignisses anzugehen und zu minimieren, (c) regelmäßig über relevante Entwicklungen zu informieren und (d) das Ende eines solchen Ereignisses mitzuteilen.
13.10 Änderungen der Geschäftsbedingungen. SkyKick kann diese Geschäftsbedingungen oder zusätzliche Richtlinien jederzeit durch Veröffentlichung einer überarbeiteten Version dieser Geschäftsbedingungen oder zusätzlicher Richtlinien auf der SkyKick Site ändern. Sofern diese Vereinbarung keine anderslautenden Bestimmungen enthält, treten die überarbeiteten Bedingungen zum früheren der folgenden Zeitpunkte in Kraft: (a) zehn (10) Tage nach der Veröffentlichung und/oder Benachrichtigung des Kunden über die Änderungen oder (b) nach Annahme durch den Kunden, wenn SkyKick einen Mechanismus für die Annahme der überarbeiteten Bedingungen bereitstellt, wie z. B. eine Click-Through-Bestätigung oder eine Annahmeschaltfläche. Durch die Fortsetzung der Nutzung oder des Erhalts der Services nach dem Datum des Inkrafttretens von Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder zusätzlicher Richtlinien erklärt sich der Kunde damit einverstanden, an die überarbeiteten Geschäftsbedingungen oder überarbeiteten zusätzlichen Richtlinien gebunden zu sein. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die SkyKick Site regelmäßig auf Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bzw. der zusätzlichen Richtlinien zu überprüfen. Wenn der Kunde mit solchen Änderungen nicht einverstanden ist, besteht der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden darin, diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 12 zu kündigen.
13.11 Audit. Während der Laufzeit hat SkyKick das Recht, die Aufzeichnungen des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Services durch den Kunden zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält, einschließlich der Berechnung der Gebühren durch den Partner.
13.12 Nicht ausschließliche Rechtsmittel. Rechtsmittel, die durch spezifische Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt werden, sollen andere Rechtsmittel nicht ausschließen und jedes Rechtsmittel gilt kumulativ und zusätzlich zu jedem anderen Rechtsmittel, das im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt wird bzw. jetzt oder in Zukunft nach Recht oder Billigkeit durch Gesetzesvorschriften oder anderweitig besteht. Die Wahl eines oder mehrerer Rechtsmittel stellt keinen Verzicht auf das Recht dar, andere Rechtsmittel geltend zu machen.
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