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Allgemeine Geschäftsbedingungen für SkyKick Partner
Zuletzt übersetzt: 20. März 2023
Dieses Dokument ist eine deutsche Übersetzung des folgenden Originaldokuments in Englisch: https://www.skykick.com/partner-terms-conditions/ (zuletzt aktualisiert am: 13. März 2024). Im Falle versehentlicher Auslassungen, Tipp- oder Übersetzungsfehler, sei es durch menschliche oder maschinelle Übersetzung, ist die englische Version des Dokuments maßgebend.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für SkyKick Partner (die „Geschäftsbedingungen“) gelten für jeden IT-Lösungsanbieter („Partner“), der von SkyKick LLC oder seinem verbundenen Unternehmen („SkyKick“) ermächtigt wurde, die Produkte und Dienstleistungen von SkyKick (die „Services“) an seine Kunden weiterzuverkaufen und/oder die Services von SkyKick im Namen seiner Kunden (zusammen die „Kunden“) in Verbindung mit seinen eigenen Produkten und Dienstleistungen (die „Partnerangebote“) zu nutzen und zu verwalten.
Sämtliche Vermarktung, Werbung, der Wiederverkauf, die Verwaltung und Nutzung der Services sowie alle anderen Zugriffe auf, Nutzungen von und Interaktionen mit der SkyKick Plattform (unten definiert) durch den Partner unterliegen diesen Geschäftsbedingungen und sind ausdrücklich an die Annahme dieser Bedingungen durch den Partner gebunden, einschließlich sämtlicher Bedingungen, Bestimmungen, Anlagen und Richtlinien, die durch Bezugnahme in diese Geschäftsbedingungen aufgenommen werden sowie sämtlicher elektronischer Bedingungen, die von SkyKick und dem Partner unterzeichnet werden oder anderweitig von SkyKick bereitgestellt und vom Partner akzeptiert werden und die auf diese Geschäftsbedingungen verweisen oder gemäß diesen Geschäftsbedingungen unterzeichnet werden (zusammen die „Vereinbarung“).
SkyKick und der Partner werden hierin manchmal einzeln als eine „Partei“ und zusammen als die „Parteien“ bezeichnet.
Durch die Ausführung der vorstehenden Aktivitäten oder die anderweitige Annahme der Geschäftsbedingungen für Partner stimmt der Partner allen Bedingungen dieser Vereinbarung zu, einschließlich der hierin dargelegten Haftungsbeschränkungen.
WENN EIN PARTNER IN AUSTRALIEN ANSÄSSIG IST, KÖNNEN SPEZIFISCHE MARKTBEDINGUNGEN GELTEN, die hier zugänglich sind: https://www.skykick.com/partner-terms-conditions/en-au/. WENN DER PARTNER MIT BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN IST, IST ES DEM PARTNER NICHT GESTATTET, DIE SERVICES ZU VERMARKTEN, ZU BEWERBEN, WEITERZUVERKAUFEN, ZU VERWALTEN ODER ZU NUTZEN ODER ANDERWEITIG AUF DIE SKYKICK PLATTFORM ZUZUGREIFEN, SIE ZU NUTZEN ODER MIT IHR ZU INTERAGIEREN.
PRÄAMBEL
A. SkyKick ist im Bereich der Bereitstellung bestimmter IT-bezogener Produkte und Dienstleistungen tätig, wie in der Dokumentation ausführlicher beschrieben.
B. Der Partner möchte das Recht erhalten, die Services im Zusammenhang mit den Partnerangeboten, die für den eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden und nicht für den Weiterverkauf, die Weiterverbreitung oder die Betreuung Dritter vorgesehen sind, an Kunden weiterzuverkaufen, zu verwalten und zu nutzen.
C. SkyKick möchte dem Partner gestatten, die Services gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung weiterzuverkaufen, zu verwalten und zu nutzen.
DAHER vereinbaren die Parteien unter Berücksichtigung der hierin enthaltenen gegenseitigen Zusicherungen und für andere geldwerte Gegenleistungen, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit bestätigt werden, Folgendes:
VEREINBARUNG
1. Definitionen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung haben (in der englischen Version) großgeschriebene Begriffe die unten oder an anderer Stelle in dieser Vereinbarung festgelegte Bedeutung:
1.1 „Anbieter“ bezeichnet einen Dienstleister, der Kundendaten, auf die SkyKick in Verbindung mit der Bereitstellung der Services zugreift, über Produkte oder Dienstleistungen bereitstellt, hostet und/oder speichert.
1.2 „Anbieterangebote“ bezeichnet sämtliche Produkte oder Dienstleistungen, die von einem Anbieter angeboten werden.
1.3 „Anbietervereinbarung“ bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem Anbieter, gemäß der der Anbieter dem Kunden die Anbieterangebote zur Verfügung stellt.
1.4 „Anlage“ bezeichnet eine Anlage zu diesen Geschäftsbedingungen.
1.5 „Auftragsdaten“ bezeichnet Daten (wie Namen und Kontaktinformationen von Partnern, Kunden und/oder Benutzern), die SkyKick vom Partner oder vom Kunden in Verbindung mit der Aufgabe einer Bestellung zur Verfügung gestellt werden und anderweitig von SkyKick zur Verwaltung der Bestellung benötigt werden.
1.6 „Benutzer“ bezeichnet jeden Mitarbeiter, Auftragnehmer, Beauftragten oder Vertreter des Partners oder eine andere Person, die vom Partner zur Nutzung der SkyKick Plattform und Services ermächtigt wurde, einschließlich des Kunden und seiner Mitarbeiter.
1.7 „Bestellung“ bezeichnet eine Bestellung von Services, die über das SkyKick Partner Portal (unten definiert), die SkyKick API (unten definiert), über einen elektronischen Marktplatz oder über ein vom Partner gehostetes Kundenportal aufgegeben wird.
1.8 „Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet das Datum, an dem der Partner die Services erstmals vermarktet, bewirbt, weiterverkauft, verwaltet oder nutzt, anderweitig auf die SkyKick Plattform zugreift, diese nutzt oder mit ihr interagiert oder anderweitig diese Geschäftsbedingungen akzeptiert.
1.9 „Datenschutzrecht“ bezeichnet sämtliche Datenschutzgesetze und -vorschriften, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch SkyKick im Rahmen dieser Vereinbarung gelten.
1.10 „Dokumentation“ bezeichnet die Produkt-, Lizenz- und Dienstleistungsbeschreibungen von SkyKick, Benutzeranweisungen sowie andere Dokumentationen in Verbindung mit der SkyKick Plattform, die SkyKick von Zeit zu Zeit über die SkyKick Site oder direkt an den Partner zur Verfügung stellen kann.
1.11 „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die von einer Partei (ob in mündlicher, schriftlicher oder sonstiger körperlicher oder unkörperlicher Form) gegenüber der anderen Partei in Bezug auf oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung (ob vor, am oder nach dem Datum des Inkrafttretens) offengelegt oder zur Verfügung gestellt werden und von denen die Empfängerseite weiß oder angesichts der Tatsachen und Umstände im Zusammenhang mit der Offenlegung der Informationen wissen sollte, dass es sich um vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei handelt. Zu den vertraulichen Informationen von SkyKick gehören unter anderem die Einzelheiten von Bestellungen (unten definiert), einschließlich insbesondere Preisbedingungen, Nutzungsdaten (unten definiert) und andere Informationen in Bezug auf die SkyKick Plattform, die Services und firmeneigene Software oder Technologie von SkyKick, Erfindungen, Forschungsarbeiten und Designpläne, Geschäftspläne, Finanzpläne, Strategien und Know-how. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen: (a) die ohne Verletzung dieser Vereinbarung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden; (b) von denen die Empfängerseite in angemessener Form nachweisen kann, dass sie sich vor dem ersten Erhalt von der offenlegenden Partei bereits in ihrem Besitz befanden; (c) von denen die Empfängerseite nachweisen kann, dass sie von der Empfängerseite ohne Verwendung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (d) die die Empfängerseite von einem Dritten ohne Einschränkung hinsichtlich der Offenlegung und ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung erhält.
1.12 „Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet Patente, Datenbank-Rechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Handelsmarken, Geschäftsgeheimnisse, Handelsaufmachungen, Designrechte und andere Formen von geistigen Eigentumsrechten, die in jeder Gerichtsbarkeit anerkannt werden, einschließlich Beantragungen und Registrierungen der vorstehenden Dinge.
1.13 „Geschäftsbedingungen für Kunden“ bezeichnet die Geschäftsbedingungen für Kunden unter https://www.skykick.com/customer-terms-conditions/, zusammen mit sämtlichen anderen Bedingungen, die die Services oder die Beziehung von SkyKick mit dem Kunden regeln und die von SkyKick auf der SkyKick Site oder dem Partner von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt werden.
1.14 „Kunde“ bezeichnet Personen, die über den Partner Services zur Nutzung in Verbindung mit einem Partnerangebot kaufen.
1.15 „Kundendaten“ bezeichnet sämtliche Informationen, E-Mails, Daten, Texte, Audioaufnahmen, Videos, Bilder oder andere Inhalte, die SkyKick in Verbindung mit der Bereitstellung der Services bereitgestellt, von SkyKick gehostet und/oder gespeichert werden (wie Backup, Migration und Cloud Manager), mit Ausnahme von Auftragsdaten.
1.16 „Partnervereinbarung“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen dem Partner und jedem Kunden, die die Bereitstellung der vom Kunden erworbenen Partnerangebote durch den Partner regelt.
1.17 „Partner Portal“ bezeichnet den Teil der SkyKick Plattform, der speziell und ausschließlich für die Verwendung durch Partner zur Aufgabe von Bestellungen und zur Erleichterung des Weiterverkaufs, der Verwaltung und der Nutzung der Services durch den Partner entwickelt wurde.
1.18 „Person“ bezeichnet eine natürliche Person, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vereinigung, Körperschaft oder eine andere juristische Person.
1.19 „SkyKick API“ bezeichnet jede der von SkyKick über die SkyKick Plattform zur Verfügung gestellten Programmierschnittstellen (oder APIs) und alle zugehörigen Dokumentationen, Codes und anderen Materialien, in ihrer jeweils aktuellen Version.
1.20 „SkyKick Marks“ bezeichnet den Namen, die Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, Logos und andere Wörter, Symbole und Designs von SkyKick, die SkyKick identifizieren.
1.21 „SkyKick Plattform“ bezeichnet die firmeneigene Software und andere Technologien, die SkyKick bei der Bereitstellung und dem Betrieb der Services verwendet oder dem Partner oder dem Kunden zur Verfügung stellt, einschließlich der SkyKick Site, des Partner-Portals, der SkyKick APIs, der SkyKick UI und der zugehörigen Dokumentation.
1.22 „SkyKick Site“ bezeichnet die SkyKick Website unter www.skykick.com oder Nachfolge-Websites.
1.23 „SkyKick UI“ bezeichnet die White-Label- oder SkyKick-Benutzeroberfläche oder andere Interaktionsmodelle, die SkyKick dem Partner zur Verfügung stellt, um sie Kunden zu präsentieren.
1.24 „Zahlungsinformationen“ bezeichnet die Angaben zur Zahlungsmethode, wie z. B. Kreditkarte oder elektronische Überweisungsvereinbarung, Lastschrift oder andere allgemein akzeptable Mittel, mit denen Gebühren vom Partner beglichen werden.
2. Ernennung und Verantwortlichkeiten des Partners.
2.1 Nicht ausschließliche Ernennung. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung ernennt SkyKick den Partner für die Vermarktung, Bewerbung und den Weiterverkauf der Services an den Kunden sowie für die Verwaltung und Nutzung der Services im Namen von Kunden und der Partner nimmt diese Ernennung hiermit an. Die durch diese Vereinbarung geschaffene Beziehung ist in jeder Hinsicht nicht ausschließlich. SkyKick behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen andere Partner, Wiederverkäufer, Vertriebshändler oder Vertreter für den Verkauf der Services zu ernennen und zu entfernen oder die Services direkt an Kunden zu verkaufen
2.2 Geschäftsbedingungen für Kunden. Bevor der Partner Bestellungen aufgibt oder einen Service für den Kunden oder zugunsten eines Kunden nutzt, muss der Partner die Genehmigung des Kunden einholen, im Namen des Kunden in Bezug auf (i) die Aufgabe und Verwaltung von Bestellungen und (ii) die Nutzung und Verwaltung der Services zu handeln. Darüber hinaus muss der Partner den Kunden verpflichten, die Geschäftsbedingungen für Kunden zu lesen und muss entweder (a) die Akzeptanz der Geschäftsbedingungen für Kunden durch den Kunden sicherstellen oder (b) die erforderliche Befugnis des Kunden sicherstellen, die Geschäftsbedingungen für Kunden im Namen des Kunden zu akzeptieren und den Kunden rechtlich daran zu binden. Erst nach Erhalt diesen Akzeptanz darf der Partner Bestellungen für Kunden aufgeben oder die Services im Namen des Kunden verwalten oder nutzen. Durch das Ergreifen solcher Maßnahmen sichert der Partner zu und garantiert, dass er die notwendigen Befugnis vom Kunden erhalten hat.
2.3 Partnervereinbarungen. Der Partner darf in Partnervereinbarungen keine Bedingungen oder Bestimmungen aufnehmen, die nicht mit der Dokumentation, dieser Vereinbarung oder den Geschäftsbedingungen für Kunden übereinstimmen oder damit im Widerspruch stehen.
2.4 Vermarktung und Bewerbung der Services. Der Partner muss sich mit angemessener Sorgfalt bemühen, die Services zu vermarkten, zu bewerben und weiterzuverkaufen. SkyKick kann dem Partner zwar gelegentlich Werbe- und Marketingmaterialien zur Verfügung stellen (die „SkyKick Materials“), aber der Partner ist allein für die Mittel, die Art und die Methode seiner Erfüllung im Rahmen dieser Vereinbarung verantwortlich. Der Partner kann seine eigenen Marketingstrategien entwickeln und die Services unter Einsatz wirtschaftlich angemessener Marketingkonzepte und -kanäle vermarkten (z. B. Foren, Blogs, soziale Netzwerke, persönliche oder geschäftliche Websites, Druckmedien usw.), wobei der Partner jedoch (a) keine Marketingmethoden einsetzen darf, die gegen diese Vereinbarung verstoßen; (b) nicht die geistigen Eigentumsrechte von SkyKick oder Dritten verletzen, verwässern oder anderweitig dagegen verstoßen darf; (c) die Services nicht falsch darstellen oder anderweitig gegen geltende Rechte, Regelungen, Vorschriften oder Anordnungen verstoßen darf; oder (d) keine Zusicherungen oder Garantien abgeben darf, die nicht mit der Dokumentation, dieser Vereinbarung oder den Geschäftsbedingungen für Kunden übereinstimmen oder mit diesen in Konflikt stehen.
2.5 Werbung. Keine der Parteien darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine öffentliche Erklärung oder Pressemitteilung zu dieser Vereinbarung abgeben. Jede Partei kann jedoch während der Laufzeit (wie unten definiert) angeben, dass der Partner ein autorisierter Partner von SkyKick ist, und kann den Namen, die Handelsmarken, Dienstleistungsmarken und/oder Logos der anderen Partei auf ihrer Website und in ihren Marketing- und Werbematerialien anzeigen. Jegliche Verwendung des Namens, der Handelsmarken, Dienstleistungsmarken und Logos der anderen Partei sowie jeglicher Firmenwert, der sich aus einer solchen Verwendung ergibt, kommt SkyKick zugute.
2.6 Verwendung von SkyKick Marks. . Die SkyKick Marks dürfen nicht im eingetragenen Firmennamen des Partners, in seinen Logos und Zeichen, oder in den Partnerangeboten oder Produktnamen enthalten sein oder Teil davon sein und es ist dem Partner untersagt, (a) abgeleitete Werke der SkyKick Marks zu erstellen oder die SkyKick Marks in einer Weise zu verwenden, die ein Gefühl von Unterstützung, Sponsoring oder Verbindung mit SkyKick schafft oder vernünftigerweise impliziert, (b) die SkyKick Marks anderweitig auf eine Weise zu verwenden, die Benutzer der Partnerangebote irreführen, verwirren oder täuschen können, (c) die SkyKick Marks ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SkyKick für andere Zwecke als solche, die ausdrücklich hierin genehmigt sind, zu verwenden oder (d) Eigentumshinweise oder SkyKick Marks von der SkyKick Plattform zu entfernen oder sie zu ändern. Der Partner verpflichtet sich, nichts zu tun, was mit dem Eigentum von SkyKick an den SkyKick-Marken unvereinbar ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anfechtung des Eigentums von SkyKick an den SkyKick-Marken, die Anfechtung der Gültigkeit der hierin gewährten Lizenzen, die Registrierung einer der SkyKick-Marken oder das anderweitige Kopieren oder Verwerten der SkyKick-Marken während oder nach der Beendigung dieser Vereinbarung, es sei denn, dies ist hierin ausdrücklich gestattet.
2.7 Interne Nutzung verboten. Die Services sind nur für die Nutzung durch oder im Namen von Kunden bestimmt. Wenn der Partner die Services in seinem eigenen Namen nutzen möchte, muss er eine Bestellung aufgeben, in der er sich selbst als Kunde nennt. Seine Nutzung der Services unterliegt in diesem Fall den Geschäftsbedingungen für Kunden sowie anderen Bedingungen, die für Kunden gelten.
2.8 Beziehung zum Vertriebspartner. Wenn der Partner im Rahmen seiner Beziehung zu einem von SkyKick genehmigten externen Vertriebshändler („genehmigter Vertriebshändler“) auf das Partner-Portal zugreift und es nutzt, erkennt der Partner an, dass die Bedingungen der geltenden Vereinbarung von SkyKick mit diesem genehmigten Vertriebshändler („Vertriebshändlervereinbarung“) einen anderen Bestellprozess oder andere Zahlungsbedingungen, als die in dieser Vereinbarung definierten Bedingungen festlegen können. Im Falle von Widersprüchen zwischen Abschnitt 3 (Bestellprozess; Partner-Portal) und Abschnitt 4 (Gebühren; Zahlung) dieser Vereinbarung und einer Vertriebspartnervereinbarung gelten die Bedingungen der entsprechenden Vertriebspartnervereinbarung. Ungeachtet des Vorstehenden gilt: Wenn der zugelassene Vertriebspartner im Rahmen seiner Vereinbarung mit SkyKick mit der Zahlung von Gebühren an SkyKick in Verzug ist, die im Zusammenhang mit Dienstleistungen, die der Partner über den zugelassenen Vertriebspartner erworben hat, fällig sind, (i) haftet der Partner für die Zahlung dieser Gebühren; (ii) SkyKick kann nach eigenem Ermessen die Zahlung aller oder eines Teils dieser Gebühren vom Partner verlangen; und (iii) Abschnitt 4 (Gebühren; Zahlung) gilt zwischen SkyKick und dem Partner so, als ob die Gebühren schon immer direkt vom Partner geschuldet worden wären. Der Partner ist dafür verantwortlich, bei Fragen zum Bestellprozess und zu den Zahlungsbedingungen, einschließlich zu den für seine Nutzung des Partner Portal geltenden Preisen, seinen genehmigten Vertriebshändler zu kontaktieren. SkyKick ist dem Partner gegenüber nicht für Verbindlichkeiten verantwortlich oder haftbar, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung, Abrechnung, Einziehung, Zahlung oder Nichtzahlung von Gebühren gemäß einer Vertriebspartnervereinbarung ergeben.
3. Bestellprozess; Partner-Portal.
3.1 Registrierung; Partner-Portal. SkyKick stellt dem Partner ein Konto zur Verfügung, das dem Partner Zugang zum Partner-Portal sowie die Nutzung des Partner-Portals ermöglicht. Der Partner ist für die Einrichtung von Anmeldedaten für jeden seiner Benutzer, die Wahrung der Vertraulichkeit aller Kontoanmeldeinformationen und Passwörter sowie für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter dem Konto des Partners stattfinden. Während des Registrierungsprozesses für das Partner-Portal stellt der Partner bestimmte Informationen zur Verfügung, einschließlich der Kontaktinformationen, Geschäftsqualifikationen (falls zutreffend) und anderen von SkyKick geforderten Informationen („Portaldaten“). Der Partner sichert zu und garantiert, dass (i) alle während des Registrierungsprozesses bereitgestellten Informationen korrekt und vollständig sind und (ii) der Partner im Falle der Registrierung im Namen eines Unternehmens oder einer Organisation ein autorisierter Vertreter dieses Unternehmens bzw. dieser Organisation ist, der befugt ist, dieses Unternehmen bzw. diese Organisation rechtlich an diese Vereinbarung zu binden. Wenn SkyKick feststellt, dass der Partner SkyKick falsche, irreführende oder anderweitig unrichtige Informationen zur Verfügung gestellt hat, kann SkyKick diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an den Partner kündigen ohne eine Haftung gegenüber dem Partner zu übernehmen, und der Partner darf sich in diesem Fall nicht mehr als Partner der Services ausgeben.
3.2 Bestellungen. Der Partner kann während der Laufzeit gelegentlich Services von SkyKick für seine Nutzung zugunsten seiner Kunden oder im Namen der Kunden bestellen, indem er eine Bestellung über das Partner-Portal oder die SkyKick API aufgibt. Bestellungen, die SkyKick vom Partner erhält, gelten sowohl vom Partner als auch vom Kunden als genehmigt. Eine derartige Bestellung hat alle erforderlichen Informationen zu enthalten, um SkyKick zu ermöglichen, die Services für den Kunden wie im Partner-Portal dargelegt bereitzustellen.
3.3 Informationen. Der Partner ist dafür verantwortlich, SkyKick vollständige und richtige Informationen in Bezug auf alle Kunden zur Verfügung zu stellen, damit SkyKick solchen Kunden die Services zur Verfügung stellen kann. Der Partner erkennt an, dass SkyKick Zugriff auf alle vom Partner und den Kunden bereitgestellten Daten und Informationen hat. Wenn der Kunde keine richtigen und vollständigen Informationen über den Kunden oder die vom Kunden benötigten Services bereitstellt, kann dies zu einer Verzögerung der Ausführung oder zur Stornierung einer Bestellung durch SkyKick führen, wenn SkyKick später feststellt, dass SkyKick nicht in der Lage ist, die angeforderten Services bereitzustellen.
4. Gebühren; Zahlung.
4.1 Gebühren. Der Partner zahlt SkyKick die Gebühren für die Services zu den in der Bestellung festgelegten Beträgen („Gebühren“). SkyKick hat das Recht, die Gebühren für Services gelegentlich nach eigenem Ermessen zu ändern. Die jeweils aktuellen Gebühren für die Services sind im Partner-Portal verfügbar. Der Partner kann seine eigenen Preise für den Verkauf der Services an Kunden nach eigenem Ermessen festlegen.
4.2 Rechnungsbedingungen. Jeder Service unterliegt einem unterschiedlichen Rechnungsstellungsplan, wie in der jeweiligen Bestellung dargelegt. Sofern eine entsprechende Bestellung keine anderslautenden Bestimmungen enthält, sind alle Gebühren für den Kauf von Services durch den Partner zu dem Zeitpunkt fällig und zahlbar, an dem der Partner eine Rechnung von SkyKick erhält und die entsprechende Zahlungsfrist abgelaufen ist. Ungeachtet des Rechnungsstellungsplans haftet der Partner bei Aufgabe der Bestellung für alle Gebühren. Falls der Partner eine Bestellung vor Erfüllung und/oder Ende der Bestellung storniert, entbindet dies den Partner nicht von der Verpflichtung, die Gebühren zu zahlen, und die Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung einer Bestellung oder dieser Vereinbarung zahlt der Partner alle ausstehenden Beträge unmittelbar nach dem Datum des Wirksamwerdens der Kündigung.
4.3 Zahlungskartenbedingungen. Sofern eine maßgebliche Bestellung keine anderslautenden Angaben enthält, zahlt der Partner SkyKick abonnementbasierte Gebühren über die Kredit- oder Debitkarte des Partners („Zahlungskarte“) und der Betrag wird an dem Ausstellungsdatum jeder Rechnung berechnet. Mit der Bereitstellung von Zahlungskarteninformationen (einschließlich Kontonummer, Ablaufdatum, Kartenprüfcode und Rechnungsadresse) an SkyKick, ermächtigt der Partner SkyKick, diese Zahlungskarte für alle abonnementbasierten Gebühren zu belasten, die im Rahmen dieser Vereinbarung fällig und zahlbar sind. SkyKick belastet diese Zahlungskarte mit allen regelmäßigen abonnementbasierten Gebühren, die während der Laufzeit anfallen. Die Autorisierung solcher wiederkehrenden Gebühren durch den Partner bleibt für die Dauer der Laufzeit wirksam, es sei denn, der Partner teilt SkyKick schriftlich mit, dass der Partner diese Zustimmung über das Partner-Portal widerruft. Der Partner darf seine Zahlungspräferenzen nicht ohne die vorherige Zustimmung von SkyKick ändern. Der Partner kann über das Partner-Portal einen Antrag auf Änderung seiner Zahlungspräferenzen stellen. Der Partner ermächtigt SkyKick ferner, aktualisierte Zahlungskartenkontoinformationen vom Aussteller der Zahlungskarte zu erhalten. Für alle anderen Zahlungsarten ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum des genehmigten Vertriebspartners gemäß den vom genehmigten Vertriebspartner festgelegten Zahlungsbedingungen fällig.
4.4 Angefochtene Rechnungen. Wenn der Partner nach Treu und Glauben Teile einer Rechnung anficht, muss der Partner den unangefochtenen Teil der Rechnung bezahlen und SkyKick eine schriftliche Mitteilung über den angefochtenen Betrag vorlegen. Diese Mitteilung muss Unterlagen enthalten, die den angeblichen Abrechnungsfehler belegen (jede solche Mitteilung wird als eine „Mitteilung zur Anfechtung einer Gebühr“ bezeichnet). Eine Mitteilung zur Anfechtung einer Gebühr muss SkyKick innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der strittigen Rechnung bei dem Partner vorgelegt werden. Der Partner verzichtet auf das Recht, Gebühren anzufechten, die nicht innerhalb eines solchen Zeitraums von 30 Tagen angefochten werden. Die Parteien verhandeln nach Treu und Glauben, um, derartige Streitigkeiten innerhalb von 60 Tagen nach der Zustellung der entsprechenden Mitteilung zur Anfechtung einer Gebühr durch den Partner beizulegen.
4.5 Bestellungen. Für den Fall, dass der Partner eine Bestellung benötigt, um Rechnungen zu bezahlen, liegt es in der Verantwortung des Partners, die Bestellnummer zusammen mit jeder Bestellung einzugeben und die Bestellinformationen nach Bedarf zu aktualisieren. Der Partner reicht aktualisierte Bestellnummern mindestens 10 Tage vor dem geplanten Rechnungsdatum ein. Der Klarheit halber wird angemerkt, dass der Partner dafür verantwortlich ist, alle Gebühren auf Grundlage der bestellten oder in Anspruch genommenen Services zu zahlen, unabhängig von Auslassungen, Fehlern oder widersprüchlichen Informationen in der Bestellung.
4.6 Einzug von überfälligen Konten. Nicht bei Fälligkeit gezahlte Beträge werden mit einem Zinssatz von 3 % pro Monat oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Zinssatz verzinst, wo der niedrigere Betrag maßgeblich ist, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Für den Fall, dass SkyKick Kosten (einschließlich angemessener Inkasso-Agenturgebühren, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) infolge von Anstrengungen entstehen, überfällige Beträge vom Partner einzuziehen, verpflichtet sich der Partner, diese Kosten auf Aufforderung unverzüglich zu erstatten. Wenn Beträge für einen Zeitraum von 10 Tage nach Benachrichtigung des Partners durch SkyKick über den Verzug unbezahlt bleiben, kann SkyKick alle Services, einschließlich des Zugriffs auf das Partner-Portal, aussetzen, bis alle fälligen Beträge vollständig bezahlt wurden. Der Partner erkennt ferner an, dass SkyKick das Recht hat, gegen den Kunden vorzugehen, wenn der Partner mit der Zahlung der fälligen und zahlbaren Gebühren für die Services im Rückstand ist. Alle Gebühren sind fällig und an SkyKick zu zahlen, unabhängig davon, ob der Partner die Zahlung von seinen Kunden erhalten hat.
4.7 Steuern. Alle vom Partner zu zahlenden Gebühren verstehen sich zuzüglich geltender Steuern und Abgaben, einschließlich MwSt. und geltender Umsatzsteuer. Der Partner stellt SkyKick die von SkyKick angeforderten Informationen zur Verfügung, um festzustellen, ob SkyKick verpflichtet ist, MwSt. vom Partner zu erheben, einschließlich der MwSt.-Nummer des Partners. Wenn der Partner rechtlich Anspruch auf eine Befreiung von Umsatz-, Nutzungs- oder ähnlichen Transaktionssteuern hat, ist der Partner dafür verantwortlich, SkyKick für jede Steuerhoheit rechtlich ausreichende Steuerbefreiungsbescheinigungen vorzulegen. SkyKick wendet die Steuerbefreiungsbescheinigungen auf Belastungen des Kontos des Partners an, die nach dem Datum des Erhalts der Steuerbefreiungsbescheinigungen entstehen. Wenn Abzüge oder Einbehalte gesetzlich vorgeschrieben sind, benachrichtigt der Partner SkyKick und zahlt SkyKick zusätzliche Beträge, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass der Nettobetrag, den SkyKick nach Abzügen und Einbehalten erhält, dem Betrag entspricht, den SkyKick erhalten hätte, wenn kein Abzug oder Einbehalt erforderlich gewesen wäre. Darüber hinaus stellt der Partner SkyKick Unterlagen zur Verfügung, aus denen hervorgeht, dass die einbehaltenen und abgezogenen Beträge an die zuständige Steuerbehörde gezahlt wurden.
4.8 Audit. Während der Laufzeit (wie unten definiert) hat SkyKick das Recht, die Aufzeichnungen des Partners in Bezug auf den Verkauf der Services durch den Partner an Kunden zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Partner die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält, einschließlich der Berechnung der Gebühren gemäß diesem Abschnitt 4.
5. Nutzungsdaten; Vertraulichkeit; Sicherheit; Support.
5.1 Nutzungsdaten. SkyKick darf anonyme oder gesammelte Informationen über die Nutzung der Dienste („Nutzungsdaten“) separat ausschließlich für Geschäftszwecke von SkyKick (einschließlich insbesondere der Abrechnung, Verbesserung der Services und Entwicklung neuer Funktionen, Funktionalitäten und Dienstleistungen) erheben, generieren, verwenden und speichern. Der Partner erkennt an, dass SkyKick der alleinige Eigentümer der Nutzungsdaten ist.
5.2 Vertraulichkeit. Jede Partei hat die vertraulichen Informationen der anderen Partei während der Laufzeit und danach vertraulich zu behandeln und darf diese vertraulichen Informationen ausschließlich wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich genehmigt verwenden. Jede Partei wahrt beim Schutz vertraulicher Informationen das gleiche Maß an Sorgfalt, das diese Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen vor unbefugter Nutzung oder Offenlegung wahrt, jedoch in keinem Fall weniger als eine angemessene Sorgfalt. Jede Partei verwendet diese vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der Ausübung ihrer Rechte, der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder gegenüber dieser Vertragspartei, oder in Verbindung mit den Services. Darüber hinaus verpflichtet sich jede Partei: (a) diese vertraulichen Informationen nicht in beliebiger Form zu vervielfältigen, es sei denn, dies ist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich; und (b) diese vertraulichen Informationen nur an ihre Mitarbeiter, Berater und externen Dienstleister weiterzugeben, die diese vertraulichen Informationen kennen müssen, um ihre Pflichten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu erfüllen, und die vor Erhalt dieser Informationen über die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit dieser Informationen informiert wurden. Vertrauliche Informationen sind während der Laufzeit und danach unbefristet Eigentum der offenlegenden Partei, ausschließlich vorbehaltlich der ausdrücklich in dieser Vereinbarung genannten Ausnahmen.
5.3 Sicherheit. SkyKick ist für die Sicherheit der IT-Systeme von SkyKick verantwortlich. Während der Laufzeit muss SkyKick Sicherheitsvorkehrungen treffen und aufrechterhalten, die SkyKick für angemessen hält, um (i) wesentlichen Änderungen an relevanten Technologien oder Systemen oder (ii) der Entdeckung einer wesentlichen Datenschutz- oder Sicherheitsschwachstelle oder -schwäche Rechnung zu tragen.
5.4 Support. SkyKick stellt dem Partner gemäß den in Anlage 1 dargelegten Bedingungen Support in Bezug auf die Services zur Verfügung.
6. Eigentumsrechte.
6.1 Mit Ausnahme der beschränkten Rechte, die dem Partner im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt werden, besitzen und behalten sich SkyKick oder seine Lizenzgeber alle Rechte, Eigentumsansprüche und Interessen an der SkyKick Plattform und den Services vor, einschließlich und ohne Einschränkung, an firmeneigener Software oder Technologie von SkyKick, die bei der Bereitstellung oder Nutzung der Plattform, der Dokumentation und aller darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte eingesetzt wird. Der Partner erkennt an, dass (a) alle Rechte, Eigentumsansprüche und Interessen an den Services, einschließlich der SkyKick Plattform und der Dokumentation, die in Verbindung mit der Plattform bereitgestellt werden, sowie alle darin enthaltenen oder damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte Eigentum von SkyKick oder seinen dritten Drittlizenzgebern bleiben; (b) mit Ausnahme der ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährten beschränkten Rechte keine Rechte oder Interessen an der SkyKick Plattform übertragen werden; (c) die SkyKick Plattform durch Urheberrechts- und andere geistige Eigentumsrecht geschützt ist und (d) die SkyKick Plattform wertvolle vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse von SkyKick oder seinen Lizenzgebern enthält, deren Entwicklung einen erheblichen Zeit- und Finanzaufwand erfordert hat. Der Partner ergreift oder unterstützt während oder nach der Laufzeit keine Maßnahmen, die in jeglicher Weise die Rechte von SkyKick an der SkyKick Plattform, an firmeneigener Software oder der Technologie von SkyKick oder an geistigen Eigentumsrechten an den vorstehenden Dingen beeinträchtigen. Mit Ausnahme der eingeschränkten Rechte, die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, behält sich SkyKick alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich gewährt werden, und solche zusätzlichen Rechte dürfen nicht impliziert werden. Soweit der Partner kraft Gesetzes Rechte oder Rechte an geistigem Eigentum an der SkyKick-Plattform und den Diensten erwerben, übertragen oder anderweitig erlangen würde, stimmt er hiermit zu und überträgt diese Rechte unwiderruflich an SkyKick. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Urkunde zur Übertragung dieser Rechte und geistigen Eigentumsrechte dar. Der Partner verpflichtet sich außerdem, auf erstes Anfordern von SkyKick alle (rechtlichen) Handlungen vorzunehmen, um eine solche Übertragung durchzuführen oder abzuschließen.
7. SkyKick Services.
7.1 Bereitstellung der Services. SkyKick wird sich, vorbehaltlich aller anderen Bedingungen dieser Vereinbarung, in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, die Services im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der entsprechenden Dokumentation für diese Services bereitzustellen.
7.2 Zugriff auf und Nutzung der SkyKick Plattform. Während der Laufzeit gewährt SkyKick dem Partner ein beschränktes, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht, auf die SkyKick Plattform zuzugreifen, diese zu nutzen und seinen Kunden und seinen Benutzern den Zugriff und die Nutzung zu gestatten und zu ermöglichen, einschließlich des Rechts, Software-Clients und anderen von SkyKick vorschriftsgemäß bereitgestellten und angewiesenen Code, sowie die zugehörige Dokumentation zu installieren, und zwar ausschließlich im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf, der Verwaltung oder der Nutzung der im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Services durch den Partner, und zwar ausschließlich für den eigenen Geschäftsbetrieb seiner Kunden, und nicht für den Weiterverkauf oder die Weiterverbreitung. Wenn in der Bestellung ein Territorium erwähnt wird, ist die hier erteilte Lizenz nur auf dieses Territorium beschränkt.
7.3 SkyKick LLC oder SkyKick B.V. Die Services werden von SkyKick LLC bereitgestellt, wenn der Kunde in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig ist, oder von SkyKick B.V. bereitgestellt, wenn der Kunde außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ansässig ist. Soweit dies nach den lokalen Datenschutzgesetzen relevant ist, sowohl SkyKick LLC als auch SkyKick B.V. handeln als Auftragsverarbeiter (im Sinne der in der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2016/679 enthaltenen Definition dieses Begriffs), oder ein ähnliches Konzept gemäß den lokalen Datenschutzgesetzen, für den Kunden.
8. API Lizenz.
8.1 Lizenz. Vorbehaltlich aller anderen Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt SkyKick dem Partner während der Laufzeit hiermit eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufbare Lizenz ausschließlich zur (i) Nutzung der SkyKick API zur Integration der Partnerangebote in die Services von SkyKick. SkyKick behält sich das Recht vor, Beschränkungen im Hinblick auf die Datennutzung und API-Aufrufe zu verhängen und kann nach eigenem Ermessen den Zugriff von Partnern, die übermäßige Datenmengen nutzen oder eine übermäßige Anzahl von API-Aufrufen einreichen, reduzieren oder beenden. Wenn in der Bestellung ein Territorium erwähnt wird, ist die hier erteilte Lizenz nur auf dieses Territorium beschränkt.
8.2 Ratengrenzen. Der Partner darf nicht 10.000 Endpunktanfragen pro Tag über die SkyKick API im Rahmen dieser Vereinbarung überschreiten (oder einen entsprechenden Versuch unternehmen) oder solche Nutzungsbeschränkungen der SkyKick API umgehen (oder einen entsprechenden Versuch unternehmen) („Ratengrenzen“) oder anderweitig die SkyKick API in einer Weise nutzen, die (a) das von SkyKick gelegentlich festgelegte angemessene Anfragevolumen übersteigt, (b) nach Ansicht von SkyKick eine übermäßige oder missbräuchliche Nutzung darstellt, oder (c) anderweitig Teile dieser Vereinbarung nicht einhält oder nicht damit im Einklang steht. Wenn der Partner die Ratengrenzen, Kontrollen zur Einschränkung der Nutzung der SkyKick APIs oder die Absicht dieser Vereinbarung umgeht oder verletzt oder SkyKick vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Partner einen entsprechenden Versuch unternommen hat, kann SkyKick nach eigenem Ermessen die Möglichkeit des Partners, die SkyKick API dauerhaft oder vorübergehend zu nutzen, unverzüglich aufheben. SkyKick kann die Nutzung der SkyKick API durch den Partner überwachen, um den SkyKick Service zu verbessern und die Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Partner sicherzustellen. Wenn der Partner das Recht erhalten möchte, mehr als 10.000 Endpunktanfragen pro Tag zu stellen, er muss SkyKick kontaktieren, um dies zu beantragen.
8.3 Rückentwicklung und andere Einschränkungen. Der Partner darf nicht versuchen (und darf anderen nicht gestatten), (a) die SkyKick API rückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu übersetzen, oder anderweitig versuchen, den Quellcode, Geschäftsgeheimnisse oder das Know-how, die in SkyKick APIs oder Teilen davon enthalten sind bzw. denen SkyKick APIs oder Teile davon zugrunde liegen, abzuleiten; (b) Merkmale oder Funktionen der SkyKick API zu beeinträchtigen, zu modifizieren, zu stören oder zu deaktivieren, einschließlich insbesondere der Mechanismen, die zur Einschränkung oder der Kontrolle der Funktionalität der SkyKick API verwendet werden, oder Softwareschutz- oder Überwachungsmechanismen der SkyKick API aufzuheben, zu vermeiden, zu umgehen, zu deaktivieren oder anderweitig zu umgehen; (c) ASP, Cloud-Dienste oder Übereinkommen mit Servicebüros zu verkaufen, zu mieten, zu leasen, unterzulizenzieren, zu verbreiten, weiterzuverbreiten, zu syndizieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen, diese Dritten im Rahmen von Timesharing zur Verfügung zu stellen oder zu deren Gunsten bereitzustellen oder die SkyKick API an Dritte abzutreten oder anderweitig zu übertragen oder einen Zugang bereitzustellen, es sei denn, dies ist gemäß dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet; (d) Links zur SkyKick API zu erstellen oder die SkyKick API auf anderen Servern oder drahtlosen oder internetbasierten Geräten einzubinden oder abzubilden oder Dritten anderweitig Tokens, Schlüssel, Passwörter oder Anmeldedaten für die SkyKick API zur Verfügung zu stellen; (e) die SkyKick API in Verbindung mit Backup- oder Migrationsdiensten Dritter zu verwenden; oder (f) die SkyKick API für illegale, nicht autorisierte oder andere unzulässige Zwecke zu verwenden.
8.4 Updates. SkyKick kann die SkyKick APIs gelegentlich und nach eigenem Ermessen aktualisieren oder ändern (in jedem Fall ein „Update“). Der Partner ist verpflichtet, die aktuellste Version der SkyKick API zu implementieren und zu nutzen und Änderungen an den Partnerangeboten vorzunehmen, die infolge eines solchen Updates erforderlich sind, und zwar auf alleinige Kosten des Partners. Updates können die Art und Weise beeinträchtigen, wie die Partnerangebote auf die SkyKick API oder die Kundendaten zugreifen oder mit ihnen kommunizieren. Der fortgesetzte Zugriff oder die fortgesetzte Nutzung der SkyKick APIs durch den Partner nach einem Update oder einer Änderung stellt eine verbindliche Annahme des Updates dar.
8.5 Eigentümerschaft. Der Partner erkennt an, dass SkyKick und seine Lizenzgeber alle weltweiten Rechte, Eigentumsansprüche und Interessen an der SkyKick API behalten, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, und der Partner erwirbt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Rechte an der SkyKick API, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegt. Der Partner verpflichtet sich, während der Laufzeit dieser Vereinbarung oder nach Ablauf bzw. Kündigung dieser Vereinbarung nichts zu tun, was mit dieser Eigentümerschaft der API unvereinbar ist, einschließlich insbesondere der Anfechtung des Eigentums von SkyKick an der SkyKick API, der Anfechtung der Gültigkeit der hierin gewährten Lizenzen oder der anderweitigen Vervielfältigung oder Verwertung der SkyKick Marks, es sei denn, dies wurde ausdrücklich durch diese Vereinbarung genehmigt..
9. Verpflichtungen und Bestätigungen des Partners.
9.1 Zusammenarbeit. Der Partner versteht und stimmt zu, dass die vollständige, angemessene Zusammenarbeit des Partners und des Kunden erforderlich ist, damit SkyKick die Services für den Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß, effizient und effektiv bereitstellen kann. Der Partner verpflichtet sich, alle angemessenen Anfragen von SkyKick im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Services für den Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllen. Der Partner versteht und stimmt zu, dass sein Versäumnis oder das Versäumnis des Kunden, mit SkyKick zusammenzuarbeiten, zur Unfähigkeit von SkyKick führen kann, die Services ordnungsgemäß, effizient und effektiv gemäß dieser Vereinbarung bereitzustellen und dass dies als wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung durch den Partner gilt. Die Bereitstellung der Services durch SkyKick unterliegt daher der Zusammenarbeit des Partners und des Kunden (einschließlich der Zusammenarbeit von Dritten unter der Kontrolle dieses Partners oder des Kunden) mit SkyKick sowie der Einhaltung dieser Vereinbarung und/oder anderer SkyKick Policy durch den Partner und den Kunden. SkyKick haftet in keiner Weise für Verzögerungen, Mängel oder Fehler, die bei der Bereitstellung der Services infolge der mangelnden Zusammenarbeit des Partners oder des Kunden auftreten. Der Partner erkennt an, dass der Kunde direkt (per E-Mail oder auf andere Weise) Mitteilungen von SkyKick in Bezug auf die Dienste erhalten kann.
9.2 Einhaltung des Gesetzes. Der Partner holt und während der Laufzeit zu pflegen alle Registrierungen, Lizenzen und Genehmigungen ein, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich sind. Die SkyKick API unterliegt den US-Exportgesetzen und kann den Einfuhr- und Nutzungsgesetzen des Landes unterliegen, in das sie liefert oder in dem sie verwendet wird. Der Partner befolgt alle geltenden Gesetze, Regeln, Vorschriften und Anordnungen in Bezug auf seine Leistung im Rahmen dieser Vereinbarung (einschließlich und ohne Einschränkung (a) solche in Bezug auf den Export, Import und erneuten Export von Computersoftware, (b) der Datenschutzgesetze und (c) der Gesetze und Richtlinien in Bezug auf unaufgeforderte, kommerzielle E-Mails (SPAM) oder illegale, anstößige oder beleidigende Aktivitäten). Gemäß den US-Exportgesetzen darf die SkyKick API nicht ohne Lizenz oder Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörde verkauft, geleast, heruntergeladen, verschoben, exportiert, erneut exportiert oder grenzüberschreitend (i) in Länder oder an ausländische Staatsangehörige übertragen werden, die den Einschränkungen gemäß diesen Gesetzen unterliegen, einschließlich der Länder, die von der US-Regierung mit einem Embargo belegt wurden (derzeit Sudan, Syrien, Krim-Region Russlands, Venezuela und Belarus); und (ii) gleiches gilt für eingeschränkte oder ausgeschlossene Benutzer, einschließlich insbesondere natürlicher oder juristischer Personen, die vom U.S. Office of Foreign Assets Control mit einem entsprechenden Verbot belegt wurden; oder für jegliche eingeschränkte Endnutzung. Der Partner hat während der gesamten Laufzeit alle Rechte und Lizenzen aufrechtzuerhalten, die in Bezug auf die Services erforderlich sind.
9.3 Sicherheit. Der Partner versteht, stimmt zu und erkennt das gemäß Abschnitt 5.3 an, dass SkyKick für die Sicherheit der IT-Systeme von SkyKick verantwortlich ist, und der Partner führt daher keine Scans der Systeme und/oder Technologien von SkyKick durch.
9.4 Falschdarstellungen. Der Partner darf keine falschen oder irreführenden Zusicherungen in Bezug auf die Services, einschließlich der SkyKick Plattform, abgeben oder keine Zusicherungen in Bezug auf die Spezifikationen, Funktionen, Fähigkeiten und geltenden Garantien der Services, einschließlich der SkyKick Plattform, abgeben, die mit den in dieser Vereinbarung, in einer anderen SkyKick Policy, in der Dokumentation, in Produktbeschreibungen oder in anderen SkyKick Materialien, die SkyKick dem Partner zur Verfügung stellt, enthaltenen Zusicherungen unvereinbar sind oder diese ergänzen.
9.5 Anforderungen des Kunden. Der Partner erkennt an, dass er SkyKick über das Partner-Portal oder die SkyKick API bestimmte Informationen über jeden Kunden zur Verfügung stellen muss, um SkyKick die Bereitstellung der Services für den entsprechenden Kunden zu ermöglichen, einschließlich der Kundendaten, Auftragsdaten und der Zahlungsinformationen. Im Zusammenhang mit jeder Kundeninteraktion sichert der Partner zu und garantiert, dass (a) er über die erforderliche Befugnis verfügt und diese aufrechterhält, SkyKick Zugang zu den Systemen und Cloud-Computing-Konten des Kunden zu gewähren, soweit dies für SkyKick erforderlich ist, um die Services bereitzustellen (einschließlich des Zugriffs auf administrativer Ebene); (b) er alle andere erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen von diesem Kunden eingeholt hat und aufrechterhalten wird; (c) er von jedem Kunden ermächtigt wurde, die Kundendaten und andere Informationen an SkyKick weiterzugeben; (d) jeder Kunde zugestimmt hat, per E-Mail oder auf andere Weise Mitteilungen von SkyKick hinsichtlich der Bereitstellung der Services durch SkyKick zu erhalten; (e) die SkyKick zur Verfügung gestellten Informationen vollständig und korrekt sind; und (f) er alle Maßnahmen ergriffen hat und alle anderen notwendigen Maßnahmen ergreifen wird, um sicherzustellen, dass die Bereitstellung der Services durch SkyKick geltendem Recht entspricht, gegebenenfalls einschließlich der Forderung, dass der Kunde die Zustimmung und Genehmigung von seinen Benutzern einholt, SkyKick den Zugriff auf und die Nutzung der relevanten Informationen zu gestatten. Für die Nutzung der Services müssen die Computerhardware, Software und die Internetverbindung eines Kunden bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, die in der gelegentlich bereitgestellten Dokumentation angegeben werden können. SkyKick übernimmt keine Haftung oder Verantwortung, wenn Kunden nicht auf die Services zugreifen oder diese empfangen können, weil sie nicht den erforderlichen Zugriff erteilt, die erforderlichen Informationen bereitgestellt oder diese Mindestanforderungen erfüllt haben.
9.6 Einhaltung der Partnervereinbarung und der Anbietervereinbarung. Der Partner hält alle in der Partnervereinbarung und in geltenden Anbietervereinbarungen dargelegten Bedingungen ein. SkyKick übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Verstöße des Partners, der Kunden oder der Anbieter gegen die Partnervereinbarung und/oder die Anbietervereinbarung.
9.7 Einhaltung des Gesetzes. Der Partner befolgt alle geltenden Gesetze, Regeln, Vorschriften und Anordnungen in Bezug auf den Zugriff und die Nutzung der SkyKick Plattform und der Services im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich und ohne Einschränkung (a) Gesetze und Richtlinien in Bezug auf unaufgeforderte, kommerzielle E-Mails, oder illegale, anstößige oder beleidigende Aktivitäten, (b) Gesetze und Richtlinien, die für die Verarbeitung und Speicherung der Kundendaten durch den Partner in Verbindung mit der Nutzung der SkyKick Plattform und der Services durch den Partner gelten, und (c) soweit zutreffend, Gesetze betreffend Export, Import und erneutem Export von Computersoftware und Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten.
9.8 Änderungen an Services. SkyKick kann während der Laufzeit ohne Vorankündigung an den Partner, Kunden, Benutzer oder andere neue Services einführen und/oder bestehende Services ändern, einschließlich der Überarbeitung der Benutzeroberfläche, der Funktionen und Funktionalitäten der Services im Rahmen von Verbesserungen oder anderen notwendigen Änderungen an den Services. SkyKick kann die Dokumentation während der Laufzeit auch aktualisieren oder überarbeiten. SkyKick hat das Recht, nach entsprechender Benachrichtigung des Partners über eine solche Einstellung oder Änderung nach eigenem Ermessen einige oder alle Services einzustellen oder einige oder alle Services zu ändern.
9.9 Benutzerbeschränkungen. Dem Partner ist es untersagt und der Partner hat Kunden, Benutzer oder andere Personen nicht zu ermutigen oder ihnen zu gestatten: (a) die SkyKick Plattform, einschließlich der Services, auf andere Weise oder für andere Zwecke als die gemäß dieser Vereinbarung ausdrücklich zulässigen zu nutzen; (b) auf eine Weise auf die SkyKick Plattform zuzugreifen oder diese zu nutzen, mit der die Entstehung von SkyKick gemäß dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren vermieden werden soll; (c) Inhalte hochzuladen, zu posten oder zu speichern, die die Rechte anderer Personen verletzen oder Hassreden enthalten, Gewalt fördern oder zu Gewalt auffordern oder anderweitig gegen die SkyKick Policy verstoßen; (d) auf eine Weise auf die SkyKick Plattform zuzugreifen oder diese zu nutzen, die gegen diese Vereinbarung oder geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften verstößt; (e) Software, Technologien, Inhalte oder geistige Eigentumsrechte von SkyKick, die in der SkyKick Plattform enthalten sind oder für die Bereitstellung der SkyKick Plattform verwendet werden, zu modifizieren, zu ändern, zu manipulieren, zu reparieren oder anderweitig abgeleitete Werke davon zu erstellen; (f) die SkyKick Plattform oder Software oder Technologien von SkyKick, die in den Services enthalten sind oder für die Bereitstellung der Services verwendet werden, rückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren oder (g) zu versuchen, die SkyKick Plattform oder die Software, Technologien oder geistiges Eigentum von SkyKick zu ermitteln oder nachzubilden.
9.10 Verantwortung für andere Parteien. Der Partner haftet für alle Handlungen, die er einem seiner verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Vorstandsmitgliedern, Mitarbeitern, Auftragnehmern, Vertretern, Beauftragten oder anderen Personen (jeweils eine „Partnerpartei“ und zusammen „Partnerparteien“) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, den Portaldaten, Auftragsdaten, Kundendaten oder der Nutzung der SkyKick Plattform gestattet, unterstützt oder ermöglicht. Der Partner ist verantwortlich und stellt sicher, dass alle Partnerparteien die Verpflichtungen des Partners aus dieser Vereinbarung einhalten.
9.11 Benachrichtigung über unbefugte Nutzung. Der Partner benachrichtigt SkyKick unverzüglich schriftlich über jede unbefugte Nutzung der SkyKick Plattform oder eine Verletzung dieser Vereinbarung, von der der Partner Kenntnis erhält. Im Falle einer unbefugten Nutzung durch Dritte, die direkt oder indirekt über den Partner Zugriff auf die SkyKick Plattform erhalten haben, unternimmt der Partner alle notwendigen Schritte, um eine solche unbefugte Nutzung zu beenden, und stellt SkyKick die von SkyKick angeforderte Kooperation und Unterstützung in Verbindung mit SkyKicks Maßnahmen zur Beendigung oder Verhinderung der unbefugten Nutzung der SkyKick Plattform bereit.
9.12 Begrenzte Nutzung der SkyKick Plattform. Der Zugang des Partners zur SkyKick Plattform ist auf den Zweck des Weiterverkaufs oder der Bereitstellung der Services an Kunden beschränkt. Die Verwendung von und der Zugriff auf die SkyKick Plattform durch den Partner zum Zweck der Entwicklung (oder der beabsichtigten Entwicklung) eines Produkts oder einer Dienstleistung, das/die ähnliche Fähigkeiten oder Funktionalitäten enthält wie die Software und die Services oder anderweitig mit der Software und den Services konkurriert, ist untersagt.
9.13 Kontoanmeldeinformationen. Der Partner ist für den Schutz und die Sicherung von Schlüsseln, Zertifikaten, Kennwörtern, Zugangscodes, Benutzer-IDs oder anderer Zugangs- und Anmeldeinformationen (zusammen „Kontoanmeldeinformationen“) verantwortlich, die dem Partner zur Verfügung gestellt wurden oder die im Zusammenhang mit der Nutzung der SkyKick Plattform durch den Partner oder seine Kunden generiert werden. Der Partner hat Kontoanmeldeinformationen, ausschließlich autorisierten Benutzern offenzulegen oder zur Verfügung zu stellen und hat sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang zu bemühen, den unbefugten Zugriff auf oder die unbefugte Nutzung der Kontoanmeldeinformationen oder der SkyKick Plattform zu verhindern. Der Partner und/oder seine Kunden sind in vollem Umfang für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit den Kontoanmeldeinformationen verantwortlich.
9.14 Ausfallzeiten. Der Partner erkennt an, dass der Zugriff auf die SkyKick Plattform für die Dauer von geplanten oder notfallmäßigen Ausfallzeiten oder aus anderen Gründen, einschließlich infolge von Stromausfällen, Systemausfällen, Wartungsarbeiten, Upgrades oder anderen Unterbrechungen, unabhängig davon, ob sie SkyKick oder einen Anbieter betreffen, eingeschränkt oder nicht verfügbar sein kann. SkyKick haftet nicht für solche Unterbrechungen.
9.15 Verantwortlichkeiten des Partners. Der Partner erkennt an, dass er für seinen Internetzugang verantwortlich ist, um auf die SkyKick Services zuzugreifen, und dass Probleme mit der Internetverbindung, einschließlich der Geräte-, Software- oder Netzwerkfehler, der Beeinträchtigungen oder Überlastungen den Zugang des Partners zu den SkyKick Services verhindern, unterbrechen oder verzögern können. In Bezug auf seine Nutzung der SkyKick Services ist der Partner allein verantwortlich für (a) die Aufrechterhaltung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen und Kontrollen für seine Verarbeitung und den Inhalt seiner Datenübertragungen; (b) die Überwachung der Eingabe und Ausgabe solcher Verarbeitungen und Übertragungen; und (c) die Benachrichtigung von SkyKick über nicht vorschriftskonforme Verarbeitungstätigkeiten und/oder Übertragungen . Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass SkyKick weder für die Überprüfung, Verifizierung oder Bearbeitung von Datenübertragungen oder Nachrichteninhalten in Bezug auf deren Vollständigkeit oder für die Erkennung von Fehlern oder Anomalien noch für die Neuerstellung oder erneute Übertragung von Daten durch oder im Namen seines Kunden verantwortlich ist.
9.16 Aussetzung oder Beendigung des Zugangs. SkyKick kann den Zugang zu der SkyKick Plattform oder den Services jederzeit ohne Haftung gegenüber dem Partner sofort einschränken, aussetzen oder beenden, wenn: (a) SkyKick feststellt, dass die SkyKick Plattform unter Verstoß gegen geltendes Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht, gegen diese Vereinbarung oder gegen eine andere SkyKick Policy genutzt wird; (b) SkyKick feststellt, dass die SkyKick Plattform auf unbefugte oder betrügerische Weise genutzt wird oder dass der Partner oder der Kunde SkyKick oder dem Partner betrügerische oder unrichtige Informationen übermittelt hat; (c) SkyKick feststellt, dass die Nutzung der SkyKick Plattform durch den Partner oder den Kunden die Ausrüstung oder den Service von SkyKick gegenüber anderen beeinträchtigt; (d) es SkyKick gemäß einer Anordnung eines Gerichts oder einer Regierungsbehörde untersagt ist, die Services bereitzustellen; (e) ein Denial-of-Service-Angriff erfolgt oder andere Ereignisse eintreten, von denen SkyKick nach eigenem Ermessen feststellt, dass sie ein Risiko für die Services, die SkyKick Plattform oder andere Kunden darstellen können; (f) ein Sicherheitsvorfall eintritt oder ein unmittelbares Sicherheitsrisiko oder eine Bedrohung auftritt, das/die sich auf die Services oder die SkyKick Plattform oder auf die Sicherheit von Auftragsdaten oder Kundendaten auswirkt oder (g) der Partner SkyKick nicht alle im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen und zahlbaren Gebühren gemäß Abschnitt 4 zahlt. SkyKick haftet nicht für Schäden, Verbindlichkeiten oder Verluste infolge von Einschränkungen, Aussetzungen oder Beendigungen gemäß diesem Abschnitt 9.16.
9.17 Feedback. Der Partner gewährt SkyKick eine unbefristete, gebührenfreie, nicht-ausschließliche, weltweite, unterlizenzierbare Berechtigung, Beiträge, Kommentare, Bewertungen oder anderes Feedback des Partners in Bezug auf SkyKick, die SkyKick Plattform oder die Services, das/die der Partner SkyKick direkt bereitgestellt oder auf Websites Dritter oder auf andere Weise vorgenommen hat („Feedback“), ganz oder teilweise in beliebigen Medien und nach Ermessen von SkyKick jederzeit zu verwenden, zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu vertreiben, auszustellen und zu veröffentlichen (einschließlich und ohne Einschränkung der Veröffentlichung im Internet). Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Feedback insbesondere den Namen des Partners, seine Aussagen und den Namen seines Arbeitgebers (falls zutreffend) enthalten kann, und verpflichtet sich, auf Anfrage von SkyKick zusätzliche geeignete eidesstattliche Erklärungen und Begleitinformationen und Unterlagen vorzulegen. SkyKick hat das Recht, den Partner in den SkyKick Materials und Veröffentlichungen, unabhängig davon, wie diese gedruckt oder angezeigt werden, und in jedem Ausdrucksmedium als Partner der Services zu identifizieren, und gegebenenfalls das Unternehmenslogo des Partners, wie es gelegentlich auf der Website des Partners oder in anderen Werbematerialien erscheint, zu verwenden. Der Partner sichert zu und garantiert, dass dieses Feedback die ehrlichen Überzeugungen und die realen Erfahrungen des Partners in Verbindung mit SkyKick oder den Services widerspiegelt, freiwillig erteilt und dem Partner ohne Vergütung zur Verfügung gestellt wird. Partner verzichtet auf und entbindet SkyKick und seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, verbundenen Unternehmen, Lizenznehmer, Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger, Beauftragten, Kunden und Lieferanten von sämtlichen Ansprüchen, die der Partner jetzt oder später (ob im Zusammenhang mit Urheberrechten, Datenschutzrechten, Veröffentlichungsrechten, Künstlerrechten, wegen unerlaubter Handlung, kraft Vertrag, Gesetzes oder anderweitig) aufgrund der Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, Anzeige oder Veröffentlichung des Feedbacks durch SkyKick oder von einem dazu befugten Dritten haben kann. Es ist dem Partner untersagt, (a) Eigentums- oder sonstige Rechte oder Ansprüche an dem Feedback oder (b) Ansprüche auf Entschädigung im Zusammenhang mit dem Feedback oder der Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung des Feedbacks geltend zu machen. Der Partner kann die SkyKick vom Partner erteilte Genehmigung zur Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, Anzeige oder Veröffentlichung von Feedback jederzeit widerrufen, indem er SkyKick unter support@skykick.com kontaktiert, wobei ein solcher Widerruf nur für Feedback gilt, das SkyKick leicht von der SkyKick Site oder anderen Websites entfernen kann, und nicht für gedruckte Materialien oder Veröffentlichungen, die zum Zeitpunkt eines solchen Widerrufs bereits im Umlauf sind oder deren Veröffentlichung bereits in Auftrag gegeben wurde.
10. Zusicherungen und Garantien; Haftungsausschluss.
10.1 Garantie. Jede Partei sichert zu und garantiert, dass: (a) sie nach den Gesetzen ihres Gründungsstaates wirksam und gesetzeskonform besteht; (b) sie über die volle Befugnis und Ermächtigung des Unternehmens verfügt, seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen und auszuführen; (c) ihre Unterzeichnung und Erfüllung dieser Vereinbarung und ihre Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht zu ihrer Verletzung oder Nichterfüllung einer Vereinbarung oder eines Abkommens führt, an die/das sie gebunden ist; (d) die Person, die diese Vereinbarung in ihrem Namen abschließt, ordnungsgemäß bevollmächtigt und ermächtigt wurde, diese Vereinbarung abzuschließen; und (e) diese Vereinbarung gemäß ihren Bedingungen für und gegen diese Partei gültig, bindend und durchsetzbar ist.
10.2 Haftungsausschlüsse. DIE SKYKICK PLATTFORM WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 10.1 ENTHALTENEN VORGABEN GEBEN SKYKICK UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN KEINE (AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN, MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN) GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN AB UND SCHLIESSEN HIERMIT ALLE SOLCHE ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN AUS, DIE MUTMASSLICH KRAFT GESETZES, HANDELSSBRAUCHSODER ANDERWEITIG ENTSTANDEN SIND, EINSCHLIESSLICH (IN BEZUG AUF DIE SKYKICK PLATTFORM) SÄMTLICHER (A) GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT, (B) GARANTIEN HINSICHTLICH DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK (UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE PARTEI WEISS, GRUND ZUR ANNAHME HAT, IHR MITGETEILT WURDE ODER SIE SICH ANDERWEITIG BEWUSST IST, DASS SOLCHE ZWECKE BESTEHEN), (C) GARANTIEN, DASS DIE SKYKICK PLATTFORM UNUNTERBROCHEN, FEHLERFREI UND FREI VON SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN IST ODER DASS DIE AUFTRAGSDATEN ODER KUNDENDATEN NICHT VERLORENGEHEN ODER BESCHÄDIGT WERDEN, (D) GARANTIEN, DASS DIE SKYKICK API ODER ANDERE SKYKICK PRODUCTS ODER SERVICES, DIE HIERNACH BEREITGESTELLT WERDEN, DEN ANFORDERUNGEN DES PARTNERS ENTSPRECHEN ODER DASS DIE NUTZUNG SOLCHER SKYKICK API ODER ANDERER PRODUKTE ODER SERVICES FEHLERFREI, UNUNTERBROCHEN, VIRENFREI ODER SICHER IST. SOWEIT SKYKICK NACH GELTENDEM RECHT KEINE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUSSCHLIESSEN DARF, IST DER UMFANG UND DIE DAUER EINER ENTSPRECHENDEN GARANTIE AUF DAS GEMÄSS DIESEM GESETZ ZULÄSSIGE MINDESTMAß BESCHRÄNKT; UND (E) GARANTIEN FÜR DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER FÜR RECHTSMÄNGEL. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT AUCH DANN, WENN DIE OBEN GENANNTE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
10.3 Haftungsbeschränkung. SKYKICK HAFTET DEM PARTNER, KUNDEN ODER DRITTEN GEGENÜBER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN, EINEN DATENVERLUST, NUTZUNGSAUSFALL, DEN VERLUST DES FIRMENWERTS, FÜR GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, BESCHAFFUNGSKOSTEN FÜR ERSATZPRODUKTE ODER -DIENSTLEISTUNGEN ODER INVESTITIONEN ODER VERPFLICHTUNGEN, DIE DER PARTNER IM VERTRAUEN AUF DIESE VEREINBARUNG EINGEHT, ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, EXEMPLARISCHE, VERSCHÄRFTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN MIT STRAFCHARAKTER JEGLICHER ART, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER VON SKYKICK BEREITGESTELLTEN PRODUKTEN, DIENSTLEISTUNGEN ODER SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH DER SKYKICK PLATTFORM, ERGEBEN, UNABHÄNGIG VON DER ANSPRUCHSGRUNDLAGE, OB AUS VERTRAG, WEGEN UNERLAUBTER HANDLUNG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERWEITIG. DIES GILT SELBST DANN, WENN SKYKICK ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE ODER ANDERWEITIG KENNTNIS DAVON HAT. SKYKICK HAFTET AUCH NICHT FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN, ERSTATTUNGEN ODER SCHÄDEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT FOLGENDEM ENTSTEHEN: (A) UNFÄHIGKEIT DES PARTNERS ODER EINES KUNDEN, DIE SERVICES ZU NUTZEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG (I) INFOLGE DER STORNIERUNG ODER AUSSETZUNG EINER BESTELLUNG, ODER (II) INFOLGE VON AUSFALLZEITEN, DIE AUS BELIEBIGEM GRUND DIE GESAMTE ODER EINEN TEIL DER SKYKICK PLATTFORM BETREFFEN, EINSCHLIESSLICH INFOLGE VON STROMAUSFÄLLEN, SYSTEMAUSFÄLLEN ODER ANDEREN UNTERBRECHUNGEN; (B) FEHLER ODER AUSLASSUNGEN DURCH DEN PARTNER ODER DEN KUNDEN; (C) UNFÄHIGKEIT VON SKYKICK, DIE SERVICES AUFGRUND VON EINSCHRÄNKUNGEN BEREITZUSTELLEN, DIE DURCH DIE SYSTEME ODER ARCHITEKTUR DES KUNDEN VERHÄNGT WERDEN; ODER (D) UNBEFUGTEM ZUGRIFF AUF, ÄNDERUNGEN VON, ODER LÖSCHUNG, VERNICHTUNG, BESCHÄDIGUNG ODER VERLUST VON AUFTRAGSDATEN, PORTALDATEN ODER KUNDENDATEN ODER ANDEREN DATEN. IN JEDEM FALL IST DIE GESAMTHAFTUNG VON SKYKICK IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG AUF DIE GEBÜHREN BESCHRÄNKT, DIE DER PARTNER SKYKICK IN DEN 12 MONATEN VOR DEM ANSPRUCH TATSÄCHLICH FÜR DIE SERVICES GEZAHLT HAT, DIE ZU DEM ANSPRUCH GEFÜHRT HABEN. DIESER ABSCHNITT IST AUCH DANN VOLLSTÄNDIG WIRKSAM, WENN IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTE RECHTSBEHELFE IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HABEN.
11. Entschädigung.
11.1 Allgemeines. Zusätzlich zu allen anderen Entschädigungspflichten, die in anderen Abschnitten dieser Vereinbarung dargelegt sind, hält der Partner SkyKick und seine Vorstandsmitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Beauftragten, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger (zusammen: die „Entschädigungsberechtigten von SkyKick“) gegen sämtliche tatsächlichen oder angedrohten Verfahren, Klagen, Gerichtsprozesse (gerichtlich oder außergerichtlich), Ansprüche (unbegründet oder nicht), Schäden, Zahlungen, Mängel, Bußgelder, Urteile, Vergleiche, Verbindlichkeiten, Verluste, Kosten und Aufwendungen (einschließlich insbesondere angemessener Anwaltshonorare, Kosten, Strafen, Zinsen und Auszahlungen) (zusammen: „Verbindlichkeiten“) schad- und klaglos, die sich aus Ansprüchen (einschließlich Ansprüchen Dritter), Verfahren, Klagen oder Rechtsprozessen (ob erfolgreich oder nicht) gegen Entschädigungsberechtigte von SkyKick ergeben und infolge von oder in Verbindung mit Folgendem entstehen: (a) Verkauf, Nichtverkauf oder Bereitstellung der Services an den Kunden durch den Partner; (b) Nutzung der Kundendaten oder der SkyKick Plattform durch den Partner oder die Partnerpartei; (c) Verletzungen dieser Vereinbarung oder einer geltenden Partnervereinbarung oder Verstoß gegen geltende Gesetze durch den Partner oder eine Partnerpartei; (d) Auftragsdaten, Portaldaten oder Kundendaten, einschließlich der Erhebung, Verwendung oder Offenlegung oder der Kombination solcher Daten mit anderen Anwendungen, Inhalten oder Prozessen, und darüber hinaus jede Behauptung, dass Auftragsdaten, Portaldaten oder Kundendaten die Rechte Dritter verletzen, missbrauchen oder anderweitig gegen die Rechte Dritter verstoßen; (e) Nutzung der SkyKick API in einer Weise, die nicht mit dieser Vereinbarung vereinbar ist; (f) Erklärungen, Zusicherungen, Garantien, vertragliche Verpflichtungen oder andere Zusagen des Partners in Bezug auf die Services, die nicht mit den Bedingungen dieser Vereinbarung, der von SkyKick bereitgestellten Dokumentation oder der SkyKick Policy übereinstimmen oder von SkyKick bereitgestellt werden; (g) Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Partners oder einer Partnerpartei; oder (h) Versäumnis des Partners, die gemäß Abschnitt 2.2 oder Abschnitt 9.5 dieser Geschäftsbedingungen erforderlichen Zustimmungen oder Genehmigungen vom Kunden einzuholen.
11.2 Prozess. SkyKick informiert den Partner in angemessener Weise über Ansprüche, die den in dieser Vereinbarung dargelegten Entschädigungspflichten unterliegen. Ein Versäumnis von SkyKick, den Partner entsprechend zu benachrichtigen, wirkt sich jedoch nur auf die Entschädigungspflichten des Partners im Rahmen dieser Vereinbarung aus, soweit ein solches Versäumnis die Möglichkeit des Partners, den betreffenden Anspruch abzuwehren, wesentlich beeinträchtigt. Sofern der Partner solche Ansprüche unverzüglich untersucht und abwehrt, trägt der Partner die alleinigen Kosten für die Kontrolle über die Abwehr solcher Ansprüche und die Beilegung des Streits. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung geht der Partner keinen Vergleich oder Kompromiss in Bezug auf Ansprüche ein, bei dem SkyKick nicht vollständig von einem solchen Anspruch befreit wird oder der zu einer Einschränkung oder einem Eingeständnis von SkyKick führt oder SkyKick zusätzlichen Verpflichtungen unterwirft. Falls SkyKick nach eigenem Ermessen feststellt, dass der Partner Ansprüche, für die der Partner zur Entschädigung verpflichtet ist, nicht unverzüglich untersucht oder rigoros abgewehrt hat, hat SkyKick das Recht, diese Ansprüche auf Kosten des Partners abzuwehren und den Streit beizulegen.
12. Laufzeit; Kündigung; Wirkung der Kündigung.
12.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung beginnt am Datum des Inkrafttretens und bleibt in Kraft, bis sie von den Parteien gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gekündigt wird (die „Laufzeit“).
12.2 Kündigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung, einschließlich aller hierin gewährten Rechte und Lizenzen, mit oder ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Darüber hinaus werden Bestellungen automatisch storniert, wenn sie gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung oder den Geschäftsbedingungen für Kunden ausgesetzt werden, und der Grund für eine solche Aussetzung nicht innerhalb von 90 Tagen behoben wird. Im Falle einer Kündigung gemäß diesem Abschnitt 12.2 durch SkyKick aus einem anderen Grund als einer wesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung durch den Partner, ist SkyKick verpflichtet, (a) alle Services (mit Ausnahme abonnementbasierter Services) im Rahmen von Bestellungen, die vor diesem Kündigungsdatum eingegangen sind und akzeptiert wurden, abzuschließen; und (b) alle abonnementbasierten Services im Rahmen von Bestellungen, die vor diesem Kündigungsdatum eingegangen sind und akzeptiert wurden, für die Dauer der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Abonnementlaufzeit, die in der jeweiligen Bestellung festgelegt ist (ohne Verlängerung), oder für einen Zeitraum von 90 Tagen bereitzustellen (der kürzere Zeitraum ist maßgeblich).
12.3 Wirkung der Kündigung. Bei Kündigung dieser Vereinbarung aus beliebigem Grund (a) bleiben sämtliche Verbindlichkeiten, die vor dem Datum des Ablaufs oder der Kündigung entstanden sind (einschließlich der Zahlung von Gebühren) bestehen; (b) hat der Partner unverzüglich (i) alle Kopien der vertraulichen Informationen von SkyKick, die sich in seinem Besitz oder seiner Kontrolle befinden, zu vernichten oder zurückzugeben, (ii) sich nicht mehr in irgendeiner Weise als SkyKick Partner Partner oder zur Weiterveräußerung berechtigt der Services auszugeben und keine Aufträge mehr zu erteilen, (iii) die Nutzung der SkyKick Plattform, einschließlich der SkyKick API, einzustellen und Software-Clienten oder einen anderen von SkyKick bereitgestellten Code zu deinstallieren und (iv) jegliche Nutzung von Werbe-, Marketing- oder Lehrmaterialien, einschließlich der SkyKick Materials, in Verbindung mit den Services einzustellen und diese Materialien unverzüglich an SkyKick zurückzugeben; (c) kann SkyKick Auftragsdaten, Portaldaten und Nutzungsdaten für seine eigenen Unterlagen gemäß seiner Richtlinie zur Aufbewahrung von Daten und (falls zutreffend) der SkyKick Privacy Policy aufbewahren; und (d) erkennt der Partner an, dass, sofern der SkyKick Data Processing Addendum zwischen SkyKick und dem Kunden oder andere geltende Gesetze keine anderslautenden Bestimmungen enthalten: (i) die Kundendaten auf Aufforderung des Kunden oder gemäß den Vorgaben der Richtlinie des Kunden zur Aufbewahrung von Daten (über die der Kunde SkyKick schriftlich oder in einer Bestellung (direkt oder über den Partner) informiert hat) gelöscht werden; (ii) SkyKick sich das Recht vorbehält, alle von SkyKick abgerufenen oder erhaltenen Kundendaten, einschließlich insbesondere der Kundendaten auf der SkyKick Plattform, in Verbindung mit einem Backup- oder Migrationsauftrag zu beliebigem Zeitpunkt nach Kündigung dieser Vereinbarung zu löschen; und (iii) die von SkyKick in Verbindung mit einem Cloud-Manager-Auftrag abgerufenen oder erhaltenen Kundendaten nur aufbewahrt werden, wenn eine aktive Verbindung zur Umgebung des Kunden besteht, und automatisch gelöscht und bereinigt werden, wenn die Verbindung zum jeweiligen Anbieterangebot (z. B. SAAS, IAAS oder PAAS) entfernt wird. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung erkennt der Partner an, dass SkyKick die Kundendaten im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben oder gemäß einer rechtmäßigen Zwangsmaßnahme oder gerichtlichen Anordnung aufbewahren kann. Außer im Falle von Kundendaten, die in Verbindung mit dem Cloud-Manager abgerufen oder empfangen werden, bemüht SkyKick sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang, den Partner oder den Kunden vor der Löschung der Kundendaten zu informieren. Die folgenden Abschnitte bleiben nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung bestehen: Abschnitte 1, 4, 5, 6, 8.3, 8.5, 9.4, 9.13, 9.17, 10.2, 10.3, 11, 12.3 und 13.
13. Allgemeine Bestimmungen.
13.1 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung.
13.2Geltendes Recht; Gerichtsstand; Streitbeilegung. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Washington und wird in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt und durchgesetzt. Kollisionsrechtliche Bestimmungen finden keine Anwendung. Die Parteien vereinbaren, dass alle Klagen gerichtlich oder außergerichtlich, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, ausschließlich bei den bundesstaatlichen und Bundesgerichten in Seattle, Washington, eingereicht werden, und die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich und bedingungslos der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu und unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte für Verfahren, Klagen oder Rechtsprozesse, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung hat SkyKick das Recht, nach eigenem Ermessen Ansprüche gegen den Partner vor dem Gericht des Ortes, an dem der Partner oder der Kunde seinen Sitz hat, geltend zu machen. Trotz der vorstehenden Ausführungen stimt Partner zu, dass Schadenersatz in Form von Geld für SkyKick im Falle einer Verletzung oder drohenden Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung, die die geistigen Eigentumsrechte von SkyKick oder die vertraulichen Informationen von SkyKick schützt, ein unzureichendes Rechtsmittel darstellen würde, und dass SkyKick im Falle einer solchen Verletzung oder drohenden Verletzung, zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, auf die SkyKick Anspruch hat, Anspruch auf vorläufigen oder einstweiligen Rechtsschutz hat (einschließlich der Anordnung, dem Partner Handlungen zu untersagen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen), ohne dass eine Sicherheit hinterlegt werden muss, sowie je nach Sachlage auf eineeffektive VertragserfüllungDie Parteien vereinbaren, dass weder das UN-Kaufrecht noch der Uniform Computer Information Transaction Act (UCITA) für diese Vereinbarung gelten, unabhängig von den Staaten, in denen die Parteien geschäftlich tätig sind oder eingetragen sind.
13.3 Abtretung. Der Partner darf weder diese Vereinbarung oder Teile der Vereinbarung noch Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SkyKick übertragen, abtreten oder delegieren (einschließlich kraft Gesetzes oder anderweitig), und jede versuchte Übertragung, Abtretung oder Delegation ohne entsprechende Zustimmung ist ungültig und ohne Wirkung. SkyKick kann diese Vereinbarung oder Teile dieser Vereinbarung sowie alle Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung frei an ein verbundenes Unternehmen oder eine andere Person abtreten, auch kraft Gesetzes, bei einem Kontrollwechsel, einer Fusion, Umstrukturierung oder dem Verkauf von Aktien oder des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Vermögens des Unternehmens. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmung ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Vertreter, Erben, Nachlassverwalter, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend und gilt zu deren Gunsten.
13.4 Beziehung der Parteien. Keine der Parteien wird für irgendeinen Zweck als Angestellter, Vertreter, Eigentümer oder Partner der anderen Partei angesehen; und die Beziehung zwischen den Parteien ist ausschließlich die unabhängiger Auftragnehmer. Keine der Parteien hat das Recht oder die Befugnis, im Namen anderer Parteien Verpflichtungen zu übernehmen oder zu schaffen oder ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Garantien abzugeben oder die andere Partei in jeglicher Hinsicht zu binden.
13.5 Kein Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, auf der strikten Erfüllung von Bestimmungen dieser Vereinbarung zu bestehen oder diese durchzusetzen oder Rechte oder Rechtsmittel aus dieser Vereinbarung auszuüben, wird nicht als Verzicht auf das Recht oder Aufgabe des Rechts dieser Partei ausgelegt, eine solche Bestimmung, ein solches Recht oder Rechtsmittel in diesem oder einem anderen Fall geltend zu machen oder sich darauf zu berufen; vielmehr bleibt diese in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
13.6 Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung gemäß Rechtsvorschriften oder der öffentlichen Ordnung ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar ist, bleiben alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam, solange der wirtschaftliche oder rechtliche Inhalt der durch diese Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen auf keine Weise beeinflusst wird, die für eine Partei nachteilig ist. Wenn festgestellt wird, dass eine Bestimmung ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar ist, verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben, um diese Vereinbarung so zu ändern, dass die ursprüngliche Absicht der Parteien so weit wie möglich in einer akzeptablen Weise umgesetzt wird, dass die hierin vorgesehenen Transaktionen erfüllt werden.
13.7 Mitteilungen. Sofern diese Vereinbarung keine anderslautenden Bestimmungen enthält, gelten Mitteilungen, Anforderungen oder Kommunikationen, die gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung erteilt werden müssen oder können, als für alle Zwecke ausreichend erteilt oder zugestellt, wenn: (a) sie persönlich zugestellt werden; (b) sie bei einem im Voraus bezahlten Boten-, Express- oder Luftkurier oder ähnlichem Kurierdienst aufgegeben werden; oder (c) sie per E-Mail oder sonstigen Kommunikationsgeräten übermittelt werden, die ein Fax der Mitteilung an ähnliche Geräte übertragen, die solche Mitteilung empfangen und reproduzieren. Mitteilungen sind an den Partner an die Adresse oder E-Mail-Adresse zu richten, die der Partner im Partner-Portal angegeben hat, oder an SkyKick unter der Anschrift 200 W Thomas St #400, Seattle, WA 98119, USA oder an contracts@skykick.com. Mitteilungen gelten als zugestellt (i) im Falle einer persönlichen Zustellung bei Erhalt, (ii) im Falle eines Boten-, Express- oder Luftkuriers oder eines ähnlichen Kurierdienstes, zwei Tage nach der Aufgabe, und (iii) im Falle einer E-Mail oder eines anderen Kommunikationsgeräts, 1 Tag nach dem Versenden. Darüber hinaus kann jede Partei ihre Kontaktdaten durch Mitteilung gemäß diesem Abschnitt 13.7 oder mithilfe der über das Partner-Portal verfügbaren Tools ändern.
13.8 Höhere Gewalt. Für den Fall, dass SkyKicks sich bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung aus von SkyKicks nicht zu vertretenden Gründen verzögert oder verhindert wird, ist SkyKicks von der Erfüllung entbunden und die Erfüllungsfrist wird um den Zeitraum der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund dieses Ereignisses verlängert. SkyKick bemüht sich: (a) den Partner unverzüglich über die Art und die erwartete Dauer des Ereignisses zu informieren, (b) in wirtschaftlich vertretbarem Umfang die Ursache und die Auswirkungen dieses Ereignisses anzugehen und zu minimieren, (c) regelmäßig über relevante Entwicklungen zu informieren und (d) das Ende eines solchen Ereignisses unverzüglich mitzuteilen.
13.9 Änderungen der Geschäftsbedingungen. SkyKick kann diese Vereinbarung jederzeit durch Veröffentlichung einer überarbeiteten Version auf der SkyKick Site oder durch anderweitige Kommunikation der Änderung auf die Art und Weise, auf die eine Richtlinie oder andere Bedingungen ursprünglich kommuniziert wurden, ändern. Sofern diese Vereinbarung keine anderslautenden Bestimmungen enthält, treten die überarbeiteten Bedingungen zum früheren der folgenden Zeitpunkte in Kraft: (a) zehn (10) Tage nach der Veröffentlichung und/oder Benachrichtigung des Partners über die Änderungen oder (b) nach Annahme durch den Partner, wenn SkyKick einen Mechanismus für die Annahme der überarbeiteten Bedingungen bereitstellt, wie z. B. eine Click-Through-Bestätigung oder eine Annahmeschaltfläche. Durch Fortsetzung des Zugriffs auf, der Nutzung von oder der Interaktion mit der SkyKick Plattform, des Weiterverkaufs, der Verwaltung oder der Nutzung der Services oder der Aufgabe von Bestellungen nach dem Datum des Inkrafttretens von Änderungen erklärt sich der Partner damit einverstanden, an die überarbeiteten Geschäftsbedingungen gebunden zu sein. Es liegt in der Verantwortung des Partners, die SkyKick Site regelmäßig auf Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder anderer geltender Bedingungen zu überprüfen. Wenn der Partner mit Änderungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden ist, besteht der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Partners darin, diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 13 zu kündigen.
13.10 Nicht ausschließliche Rechtsmittel. Rechtsmittel, die durch spezifische Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt werden, sollen andere Rechtsmittel nicht ausschließen und jedes Rechtsmittel gilt kumulativ und zusätzlich zu jedem anderen Rechtsmittel, das im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt wird bzw. jetzt oder in Zukunft nach Recht oder Billigkeit durch Gesetzesvorschriften oder anderweitig besteht. Die Wahl eines oder mehrerer Rechtsmittel stellt keinen Verzicht auf das Recht dar, andere Rechtsmittel geltend zu machen.
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Anlage 1 – SkyKick Support
1. Technischer Support.
SkyKick bietet dem Partner (und ausschließlich dem Partner) Produktsupport an. Der Support wird über das globale SkyKick Support-Telefonsystem oder per E-Mail unter support@skykick.com während der Geschäftszeiten und über die auf der Website angegebenen Telefonnummern bereitgestellt.
Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Support der ersten (1.), zweiten (2.) und dritten (3.) Linie für seine Kunden von dem Support-Unternehmen des Partners abgewickelt wird. Nur wenn der Partner nicht in der Lage ist, Support-Probleme seiner Kunden zu lösen, und der Partner einen berechtigten Grund zur Annahme hat, dass ein bestimmter Support-Vorfall mit den SkyKick Services im Zusammenhang steht, kann der Partner den SkyKick Support kontaktieren (siehe Kontaktdaten oben).
Sobald eine Supportanfrage eingegangen ist, bestätigt SkyKick den Empfang. Sobald ein Partner SkyKick alle Informationen vollständig bereitgestellt hat, die SkyKick in Bezug auf die Support-Anfrage angefordert hat, bemüht sich SkyKick, innerhalb der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Zielreaktionszeit zu antworten.
Zielreaktionszeit bezeichnet die maximal zulässige Zeit für die Bestätigung des Empfangs einer Support-Anfrage und für die Einleitung des Bearbeitungsprozesses. Die Zielreaktionszeit definiert nicht die Zeit, die erforderlich ist, um einen vom Partner gemeldeten Support-Vorfall abschließend zu lösen, da dies stark von der Komplexität des Problems abhängt.
Der Partner arbeitet soweit vernünftigerweise erforderlich mit SkyKick zusammen, um SkyKick bei der Lösung des Supportproblems zu unterstützen. SkyKick arbeitet mit dem Partner zusammen, um Prioritäten festzulegen, die die Bedürfnisse des Partners und das geschäftliche Urteil von SkyKick über die Schwere der gemeldeten Support-Vorfälle berücksichtigen.
SkyKick arbeitet daran, Support-Vorfälle mit dem Support-Unternehmen des Partners gemäß den folgenden Schweregraden zu bearbeiten:
Ebene | Art | Zielreaktionszeit | Beschreibung |
1 | Der Support-Vorfall hat unmittelbare erhebliche Auswirkungen auf das Geschäft des Partners, und das Geschäft des Partners kann vernünftigerweise nicht fortgesetzt werden. | 1 Stunde | Lösung, dokumentierte Umgehungslösung oder schriftliche Informationen innerhalb von 1 Stunde und regelmäßige Updates. |
2 | Der Support-Vorfall hat erhebliche Auswirkungen auf das Geschäft des Partners. Eine Umgehungslösung ist nicht verfügbar; Prozesse können jedoch weiterhin in eingeschränktem Umfang fortgesetzt werden. | 3 Stunden | Lösung, dokumentierte Umgehungslösung oder schriftliche Informationen am gleichen Geschäftstag und regelmäßige Updates. |
3 | Der Support-Vorfall hat minimale Auswirkungen auf das Geschäft des Partners. Er verhindert nicht den Betrieb des Systems. | 24 Stunden | Lösung, dokumentierte Umgehungslösung oder schriftliche Informationen. |
4 | Der Support-Vorfall hat keine unmittelbaren oder mittelfristigen Auswirkungen auf das Geschäft des Partners | 5 Geschäftstage |
Alle Supportfälle müssen mit den SkyKick Services in Verbindung stehen. Der SkyKick Support investiert nur Zeit in die Untersuchung und/oder Lösung der vom Partner eingereichten Support-Vorfälle, die einen Kunden und die Live-Produktionsumgebung betreffen.
Der Partner bezahlt SkyKick gemäß den SkyKick-Standardstundensätzen für alle Partner-Supportleistungen, die für Probleme bereitgestellt werden, die nicht mit den SkyKick Services zusammenhängen, oder wenn der Kunde direkt Support von SkyKick anfordert. Vor der Einreichung eines Support-Vorfalls bei SkyKick trifft der Partner eine allgemeine Feststellung, ob der Vorfall durch den SkyKick Service verursacht wird.
2. Verfügbarkeit des Dienstes.
Die SkyKick Services in Bezug auf Verfügbarkeit und Wartungszeit sind definiert als Produkte und Dienstleistungen von SkyKick, einschließlich der Server, Software und des Netzwerks, die unter der Kontrolle von SkyKick stehen. Diese Definition schließt ausdrücklich Server, Software oder Netzwerke aus, die nicht unter der Kontrolle von SkyKick stehen, einschließlich insbesondere der Computer- und Netzwerkressourcen des Partners oder des Kunden, des Internets und Punkt-zu-Punkt-Verbindungen.
Geplante Wartungsarbeiten, unvorhergesehene Ausfallzeiten und ungeplante Instandsetzungsarbeiten für Geräte, Software und Internetzugang können den Zugang des Partners zum SkyKick Service unterbrechen.
SkyKick stellt eine Statusseite zur Verfügung, auf der der Partner über den Status der SkyKick Plattform und über Wartungsarbeiten informiert wird.
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